03.10.2019, 16:30
Text Korrektur.
Neuer Petitionstext: Die Forderungen sind:
** 1. Für den öffentlichen Raum:
a. Den sofortigen Stopp der Inbetriebnahme von adaptiven Antennen mit mehreren Sendekanälen.
b. Die Abschaltung bereits in Betrieb stehender adaptiven Antennen mit mehreren Sendekanälen.
c. Ein Verbot für die Inbetriebnahme von adaptiven Antennen mit mehreren Sendekanälen zu Testzwecken.
2. Die Einfrierung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999 (Stand am 1. Juni 2019),
a. Abs. 6, Sendeanlagen für Mobilfunk und drahtlose Teilnehmeranschlüsse
b. Anhang, Abs. 11, Immissionsgrenzwerte für Feldgrössen,
die Zeile 2–10 GHz und
die Zeile 10–300 GHz.** GHz.
Neue Begründung: Sehr geehrte Bundesrätin Frau Simonetta Sommaruga, sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates und des Parlaments
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)
**„Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ **(Art. 3)
Dieser Satz müsste uns in Verbindung mit 5G nachdenklich stimmen.
5G als Marketingname für eine neue Technologie im Bereich des Mobilfunks verunsichert zehntausende von Menschen in der Schweiz. **Das dies so ist, zeigen auch die 4-5 in Bearbeitung stehenden eidg. Volksinitiativen zu diesem Thema und die hunderten von Einsprachen gegen Ausbauten von Sendeanlagen auf kommunaler Ebene.**
Werden die Pläne der Telekommunikationsindustrie für den Ausbau von 5G tatsächlich wie vorgesehen umgesetzt, so wird kein hier lebender Mensch, kein Tier, kein Vogel, kein Insekt und keine Pflanze den aus 5G resultierenden Belastungen entkommen können. Dies gilt 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, im extremsten Fall ein Leben im Mikrowellen-Land. Die möglichen Schmerzen, das Leid und Elend, welche dadurch der Bevölkerung, den Haustieren, dem Wild, den Nutztieren, den Insekten und der Natur widerfahren, will sich niemand vorstellen.
Weder der Bundesrat, noch Mitglieder und Verantwortliche des UVEK, des EMEK und des BAFU, aber auch keine Wissenschaftler können heute mit absoluter Sicherheit die Unbedenklichkeit von Nicht-Ionisierender Strahlung gegenüber dem Volk garantieren. Eine Unbedenklichkeit besteht dann, wenn mehrere unabhängige Studien, auch unter Langzeitbestrahlung und unter erhöhten Strahlungsbelastungen der Probanden belegen, dass KEINE Schädigungen weder eingetreten noch zu erwarten sind.
Eine solche Unbedenklichkeit wurde schon angezweifelt bevor 5G entwickelt wurde. So riefen Dutzende Petitionen und Appelle internationaler Wissenschaftler, darunter der von mehr als 3.000 Ärzten unterzeichnete Freiburger Appell[1], dazu auf, den weiteren Ausbau von drahtlosen Technologien und neuen Basisstationen zu stoppen. Im Jahr 2015 teilten 215 Wissenschaftler aus 41 Ländern ihre alarmierenden Bedenken den Vereinten Nationen (UN) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit. Darin erklärten sie unmissverständlich: „Zahlreiche aktuelle wissenschaftliche Veröffentlichungen haben gezeigt, dass elektromagnetische Felder, lebende Organismen bereits bei Werten beeinflussen, die weit unterhalb der meisten internationalen und nationalen Richtlinien liegen“[2].
Zudem muss eine Abrede einer Schädigung durch Bestrahlung von Microwellen als Verstoss gegen Treu und Glauben betrachtet werden, da die USA die gleiche Microwellentechnik als Waffe im Bereich von 95 GHZ (bei uns spricht man vom Einsatz bis zu 100 GHz) einsetzt und diese Menschen vor Schmerz in Sekunden zur Flucht treibt.
**Für uns ist es unverständlich und erschreckend, wie der Bundesrat mit der Schweizer Bevölkerung verfährt. Die Ignoranz gegenüber den Appellen sowie der latenten Angst der Bevölkerung und die Art der Einführung der neuen Technologie gleicht mehr einer Diktatur als einer Demokratie.**
Deshalb fordern die hier unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Sie auf, bis zu einer eidg. Volksabstimmung über die Zulassung von neuen Mobilfunktechnologien mit adaptiven Antennen und mit mehreren Sendekanälen, eine Verordnung zu erlassen, die den folgenden Forderungen entspricht.
Die Forderungen sind:
1. Für den öffentlichen Raum:
a. Den sofortigen Stopp der Inbetriebnahme von adaptiven Antennen mit mehreren Sendekanälen.
b. Die Abschaltung bereits in Betrieb stehender adaptiven Antennen mit mehreren Sendekanälen.
c. Ein Verbot für die Inbetriebnahme von adaptiven Antennen mit mehreren Sendekanälen zu Testzwecken.
2. Die Einfrierung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999 (Stand am 1. Juni 2019),
a. Abs. 6, Sendeanlagen für Mobilfunk und drahtlose Teilnehmeranschlüsse
b. Anhang, Abs. 11, Immissionsgrenzwerte für Feldgrössen,
die Zeile 2–10 GHz und
die Zeile 10–300 GHz.
Gerne erwähnen wir hier den in der Bundesverfassung Art 74, Abs. 1 verankerten Grundsatz:
**Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.**
Wir fordern eingehend, dass Sie, Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, diesen Grundsatz beherzigen und sich dementsprechend verhalten. Das bisherige Verhalten des Bundesrates tritt diesen Grundsatz mit Füssen und beleidigt die Menschen welche unter NIS (nicht ionisierender Strahlung) leiden im Kern der Persönlichkeit.
Deshalb bitten wir Sie, eine Verordnung zur Einführung von 5G schnellstmöglich zu verfassen, somit einer demokratischen Auseinandersetzung Platz zu bieten und eine eventuelle Inbetriebnahme von adaptiven Antennen mit mehreren Sendekanälen bis zum Tag einer eidg. Volksabstimmung zu verschieben.
Herzliche Grüsse
Die Petitionäre
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 22 (0 in Europäische Union)