29-04-2020 13:09
Vom Land NRW erreichte mich heute eine weitere E-Mail, die ich an dieser Stelle unkommentiert wiedergeben möchte:
»Die Grenze zwischen Deutschland und Belgien ist weiterhin offen.
Jedoch ist es derzeit ratsam, auf nicht zwingend notwendige Besuche zu verzichten und keine Übernachtungen dort anzutreten. Belgien trifft aufgrund der besonderen Situation auch eigene Maßnahmen zum Schutz gegen Corona. In vielen Situationen herrscht auch Parallelität zwischen der CoronaEinreiseVO NRW und Belgien.
NRW arbeitet eng mit Belgien zusammen und die Regierungschefs sind regelmäßig im Austausch, um zu ermöglichen, dass alle notwendigen Grenzübertritte (z.B. für Grenzpendler) möglich sind.
Die Gesundheit zu schützen hat aktuelle die höchste Priorität, auch wenn man dadurch an anderer Stelle leider Nachteile erfährt.
Es gibt für Familien aktuell geltende Ausnahmen (diese habe ich Ihnen beigefügt):
Der Besuch und die Übernachtung bei einer Lebenspartnerin oder einem Lebenspartner, mit der/dem man nicht unter demselben Dach wohnt, ist erlaubt.
Sie können sich gegenseitig besuchen.«
Hier ein Link zur PDF: pixeldrain.com/u/G3k3ojWf