Soziales

#zulagefuerhelden - Gefahren- bzw. Erschwerniszulage für HeldInnen während der COVID-19 Krise

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Österreichische Bundesregierung / Nationalrat / ÖGB / WKO / Gewerkschaften / Unternehmer

420 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

420 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Österreichische Bundesregierung / Nationalrat / ÖGB / WKO / Gewerkschaften / Unternehmer

#zulagefuerhelden - Schmutz, Gefahren- bzw. Erschwerniszulage (SEG-Zulage) für HeldInnen während der COVID-19 Krise:

Voraussetzungen:

  1. Direkter nachweislicher Kundenkontakt
  2. Laut "Verordnung des Sozialministeriums, betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" erlaubter Betrieb oder bezahlte Organisation.

Zuschlag je geleisteter Arbeitsstunde: In der Form 100% für die Person + weitere 100 % für jede im selben Haushalt gemeldete Person (Beispiel: Handelsangestellte mit Ehemann und einem Sohn im gemeinsamen Haushalt wären dann 300% Zuschlag)! Rückwirkend bis zum geltend werden der Verordnung 16.03.2020 (BGBl. I Nr. 12/2020).

Die Zuschläge sollen vom Unternehmen abhängig von der Unternehmensgröße und Einkommensnachweise für das jeweils erbrachte Jahr selbst bezahlt, bzw. vom Staat Österreich aus dem Krisenfond übernommen werden, aber wenn nicht vom Krisenfond finanziert steuerbegünstigt auf dessen Ausgaben wirken. Für die Dienstnehmer*Innen muss dies natürlich steuerfrei erfolgen. Für Staatsbedienstete und auch ehrenamtliche Freiwillige soll das Geld ebenfalls aus dem Fond bereitgestellt werden (Zeitaufzeichnungen bzw. Nachweis als Voraussetzung).

  • öffentliche Apotheken
  • Lebensmittelhandel
  • „Bauernmarkt“ (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und – Direktvermarkter bäuerlicher Produkte
  • Drogerien und Drogeriemärkte
  • Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikel, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
  • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
  • Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe-bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
  • veterinärmedizinische Dienstleistungen
  • Verkauf von Tierfutter
  • Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
  • Notfall-Dienstleistungen
  • Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Handel mit Saatgut, Futter und Düngemittel (Landesprodukte)
  • Tankstellen
  • Banken
  • Post einschließlich Postpartner, sowie Postgeschäftsstellen welche von einer Gemeinde betrieben werden, soweit diese unter die Ausnahme des § 2 fallen, und Telekommunikation Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
  • Lieferdienste
  • Öffentlicher Verkehr
  • Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
  • Hygiene und Reinigungsdienstleistungen
  • Abfallentsorgungsbetriebe
  • Kfz-Werkstätten
  • Ehrenamtliche Freiwillige

Verordnung: https://www.wko.at/service/BGBLA_2020_II_96.pdf

Begründung

Diese Menschen und deren Angehörigen, haben sich nicht nur gutgemeinte "Heldenzurufe", Trinkgeld, Blumen oder dergleichen verdient, sondern diesen Menschen und auch Ihren im selben Haushalt lebenden und liebenden Personen, steht eine ordentliche SEG-Zulage zu!

Die Unternehmen, die momentan die meisten Personen diesbezüglich beschäftigen, können sich solch eine Entlohnung locker leisten und sollen auch an die Zukunft denken! „Gehts dem Mitarbeiter gut gehts der Wirtschaft gut“.

In diesem Sinne Leute unterstützt diese Petition! #zulagefuerhelden

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.03.2020
Petition endet: 31.08.2020
Region: Österreich
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

Ich Frage mich auch, wieso in den Medien noch niemand darüber geschrieben hat, wieviel tatsächlich für den einzelnen an Bonus übrig bleibt? 3.000.000 hören sich viel an ist aber im Prinzip gar nichts. Auch die anderen Handelsketten sind in dieser Größenordnung einzustufen.

Neidgesellschaft, Gewinnmaximierung, Keine Wertschätzung

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