Animal rights

Überarbeitung der Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes (Beschluss 24.10.2019)

Petitioner not public
Petition is directed to
Amt der NÖ Landesregierung
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The petition was withdrawn by the petitioner

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  1. Launched 2019
  2. Collection finished
  3. Submitted
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  5. Failed

Am 24.10.2019 wurde im NÖ Landtag ein Antrag zur Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes (https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-832) einstimmig beschlossen. Eingebracht wurde der Antrag von den Landtagsabgeordneten Udo Landbauer, MA (FPÖ), Christian Gepp, MSc (ÖVP), Erich Königsberger (FPÖ), Anton Erber, MBA (ÖVP), Ina Aigner (FPÖ) und Dr. Martin Michalitsch (ÖVP). Die Einspruchsfrist für NÖ Landesbürger und Gemeinden endet am 05.12.2019. ­ Zukünftig müssen ALLE Hunde - wenn sie nicht ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden oder ein veterinärmedizinisches Attest vorliegt - an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Leine UND Maulkorb geführt werden:

  1. in öffentlichen Verkehrsmitteln,

  2. in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen,

  3. auf Kinderspielplätzen,

  4. an Orten, bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison,

  5. bei Veranstaltungen und

  6. in beengten Räumen wie z.B. Lifte, Aufzüge und Gondeln. ­ Darüber hinaus kann jede Gemeinde "Hundesicherungszonen" einrichten. Dies bedeutet, dass jede Gemeinde innerhalb sowie außerhalb des Ortsbereichs, die Leinen- und Maulkorbpflicht nach eigenem Ermessen verordnen kann.

Wir halten es für notwendig, dass eine sachliche, faire und artgerechte Diskussion bezüglich dieses Themas entsteht! Wir fordern eine erneute Auseinandersetzung mit der Thematik VOR Inkrafttreten des beschlossenen Gesetzes! Unterstütze uns mit Deiner Unterschrift- nur gemeinsam sind wir stark!

Link: https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-832?fbclid=IwAR3fk71odlHq6s1_guX1fNZd5FI2kb0EEe2f9ffdscY9w8z0892yrvf93RE

Reason

Die Begründung im Antrag, speziell betreffend die Maulkorbpflicht, entbehrt jeglicher kynologischer Beurteilung. Zudem werfen Formulierungen wie "[...] wenn sie nicht ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden [...]" Fragen auf, ob hier überhaupt die artgerechte Hundehaltung beachtet wurde. Die darin als Argument angeführte österreichweite Verletzungsstatistik ist angesichts neun unterschiedlicher Landesgesetze für ein einzelnes Bundesland nicht aussagekräftig ... Eine seriöse Auseinandersetzung mit der Thematik sieht definitiv anders aus!

Einerseits bietet die Regelung für Gemeinden freie Entscheidungsgewalt - diese kann positiv, jedoch auch negativ sein. Immer zu wissen in welcher Gemeinde man sich befindet und die hier geltenden Regelungen der Hundehaltung zu kennen, erscheinen mehr als Frotzelei der Hundehalter als eine durchdachte Lösung.

Diese Änderung des NÖ Hundehaltegesetz soll Sicherheit vermitteln - bietet jedoch allenfalls Scheinsicherheit. Diese Version des Hundehaltegesetzes sollte strikt abgelehnt werden- wir fordern eine Überarbeitung unter Einbeziehung von fachkundlichen Experten, wie Tierärzten, Tierpsychologen, etc., sowie des Volkes!

Wir sprechen uns für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. (Leine ODER Maulkorb; für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial Leinen-und Maulkorbpflicht)

Jeder Hundebesitzer und Tierfreund möge sich vorstellen, dass künftig sämtliche Rassen gezwungen sind, außerhalb des privaten Wohnbereichs, Leine und Maulkorb zu tragen. Es ist nicht nur mit Strafen, sondern auch mit Denunziationen zu rechnen. Genau genommen, dürfte man nicht mal den Maulkorb abnehmen, um seinen treuen Vierbeiner Wasser zu geben. Für uns sind dies unvorstellbare Szenarien, die jedoch bald Wirklichkeit sein könnten. Lasst uns gemeinsam für eine Überarbeitung kämpfen, unterschreibt hier und stellt einen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung!

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