Bürgerrechte

Testfreiheit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundeskanzler Sebastian Kurz

30.240 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

30.240 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundeskanzler Sebastian Kurz

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz,
stoppen Sie bitte die verpflichtende Covid19 "Eintrittstestung" für körpernahe Dienstleistungen und für die Teilnahmen am Präsenzunterreicht in Schulen, auch zukünftig geplante "Eintrittstestung" für alle anderen Bereiche.

Begründung

Kunden, die körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sollen ab 8. Februar einen gültigen Corona Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen.
Diese Schnelltests werden entgegen den EU-Empfehlung bei Gesunden vorgeschrieben. In der EU Empfehlung heißt es, dass diese Tests nur dann in Betracht kommen, wenn die Probeabnahme innerhalb von 5 Tagen nach Beginn der Symptome sichergestellt wird. https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/2020/DE/C-2020-8037-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF Einsatz von Antigen Schnelltest (13) und Auswahlkriterien für Antigen Schnelltest Pkt.2 (6) und (7)). Auch die Hersteller der Tests schreiben: Mit diesem Test kann eine BESTEHENDE Infektion während der akuten Phase von Covid-19 diagnostiziert werden.
Ein Mensch, der sich gesund fühlt braucht keinen Test.
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Testungen-und-Quarantaene.html
Die  Aussagekraft dieser Antigen Tests muss daher sehr in Frage gestellt werden.  
Viele Menschen benötigen körpernahe Dienstleistungen zum Erhalt Ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit. Sie haben keine Wahl und MÜSSEN sich als gesunder Mensch nun testen lassen, um diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Für betroffene Unternehmen ist die Umsetzung dieser Verordnung eine Zumutung. Einerseits geht es um einen Eingriff in das Privatleben des Kunden lt. Artikel 8 EMRK „Achtung des Privat- und Familienlebens“, wenn ein Testergebnis vorgelegt werden muss. Dem Unternehmer kann nicht zugemutet werden, die Testergebnisse zu verifizieren!
Die Terminplanung wird zum logistischen Spiessrutenlauf. Kunden können die Testungen nicht immer zeitgerecht durchführen lassen, um die 48 Stundenfrist zum Termin einzuhalten. Terminabsagen sind daher in diesen Branchen an der Tagesordnung, was für viele Unternehmen enorme Umsatzeinbußen bedeutet. Durch diese Verordnung wird klar das Grundrecht der Erwerbstätigkeit eingeschränkt.  
Schüler haben das Recht auf Bildung  - dazu gehört auch der Präsenzunterricht.  Viele Schüler können nicht noch länger im home schooling bleiben, sie weisen bereits jetzt psychische Beeinträchtigungen auf und haben enorme Bildungsdefizite. Es ist daher keine Option, die Schüler bei Testverweigerung weiterhin zu Hause im Onlineunterricht zu belassen.  Hier wird unserer Ansicht nach dem Gleichheitsgrundsatz laut Artikel 7 BVG und  Artikel 2 STGG verstoßen!
Die Covid19 Testung MUSS auf FREIWILLIGER Basis bleiben. Alternativ dazu könnten maximal Selbsttests als negativer Corona Nachweis akzeptiert werden. Die Politik sollte auf Eigenverantwortung setzen!
Abschließend möchten wir  - die Liste L (parteilos) - noch auf das WHO Statement hinweisen, dass die Art und Weise dieser Testungen unzureichend sind. WHO Information Notice for IVD Users 2020/05
WIR FORDERN DAHER, DIESE MAßNAHMEN JETZT UND IN ZUKUNFT ZU ÜBERDENKEN UND ZU UNTERLASSEN.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.02.2021
Petition endet: 12.03.2021
Region: Österreich
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Obwohl diese Petition eine der stärksten überhaupt gewesen ist, wurde sie nicht angenommen. Nach Anschreiben über 200 Parlamentarier haben diese es nicht einmal der Mühe wert gefunden darauf zu antworten. Inzwischen sind viele Monate vergangen und die Maßnahmen sind noch härter geworden. Ich glaube, die einzige Chance etwas zu ändern besteht darin, dass wir nicht klein beigeben und unsere Stärke und Kraft im Durchhaltevermögen zeigen. Ich wünsche uns allen eine bessere Zukunft, Zuversicht und Liebe zueinander. Danke an 30.000 Mitwirkende! Das ist wirklich enorm. Dankeschön!

  • openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Parlament Nationalrat geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.

    Bisher haben 2 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.

    Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
    www.openpetition.eu/at/petition/stellungnahme/testfreiheit

  • openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Nationalrat eine persönliche Stellungnahme angefordert.

    Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
    www.openpetition.eu/at/petition/stellungnahme/testfreiheit

    Warum fragen wir das Parlament?

    Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess... weiter

Ein Test bestätigt als Momentaufnahme ausschließlich den Status zum Zeitpunkt der Testung und gibt keine Aussage für die Zukunft! Wenn bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme 48 Stunden verstreichen dürfen, gibt es keinerlei Garantie dafür, dass man immer noch negativ ist, Die Testbestätigung ist daher ohne jede Aussagekraft und sinnentleert.

Auch gesund wirkende aber infizierte Menschen können das Virus verbreiten (siehe RKI Link). Aus diesem Grund sollen sich Menschen mit Kontakt zu Anderen Menschen auch Testen um Infizierte Menschen zu entdecken und Infektionsketten zu unterbrechen. Die EU Empfehlung enthält auch keinen Hinweis zu der in dieser Petition gemachten Behauptung gesunde Menschen nicht zu testen. Konkret heißt es "Antigen-Schnelltests sollten innerhalb von fünf Tagen nach Auftreten der Symptome oder innerhalb von sieben Tagen nach der Exposition gegenüber einem bestätigten COVID-19-Fall durchgeführt werden.".

Mehr zum Thema Bürgerrechte

37 Unterschriften
116 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern