Verzoekschrift gericht aan:
Gemeinderat der Stadt Innsbruck
Quelle: https://www.innsbruck.gv.at/data.cfm?vpath=amtstafel2125/2022/diverse-bebauungsplaene-0908--0809&download=yes
Bebauungsplan HÖ B28
Wir fordern das Ende von projektorientierten Bebauungsplänen. Sie ermöglichen Bauträgern dichter, höher und breiter zu bauen als "Normalbürger". Dadurch sind nachbarschaftliche Konflikte vorprogrammiert. Solche Bauplane sind laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs unzulässig, werden vom Gemeinderat aber trotzdem durchgewunken. Einzige Möglichkeit zur rechtlichen Anfechtung besteht erst durch Anfechtung des Baubescheides, meist durch alle Rechtsinstanzen. Die wenigsten Bürger können diesen sehr teuren, risikoreichen und langen Weg bestreiten. Durch Sonderwidmungen legalisierte "illegale Bauten" beeinträchtigen in unserem Fall auch das Ortsbild wesentlich.
Reden
Wir sind unmittelbare Nachbarn des Gebäudes. Wenn das Projekt wie geplant gebaut wird, dann werden wir an der Grundstücksgrenze in einer Entfernung von weniger als 4 Metern mit einer über 12 Meter hohen Mauer zugebaut, obwohl unser Haus südseitig erschlossen ist. Wohnräume werden zu Kellern, die Aussicht wird zur Gänze genommen, der Garten zwischen den Gebäuden, wird verkümmern.