Region: Kärnten
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Bildung

Änderung des neuen Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes

Petition richtet sich an
Kärntner Landtag
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Wir fordern die Anmerkung unserer Ausbildung und die Wertschätzung dessen was wir tagtäglich mit viel Herzblut an der Basis der Gesellschaft erarbeiten. Es herrscht ein massiver Personalmangel und trotzdem wurde das Gesetz so geändert, dass es zu einem noch größeren Mangel an Fachpersonal kommen wird. Die Voraussetzung um eine Kita zu leiten heißt ab September 2023 ein abgeschlossenes Elementarpädagogikstudium auch für KleinkindpädagogenInnen. Leider ist diese Ausbildung nicht berufsbegleitend!

Begründung

Das am 2. Februar 2023 in der Landtagssitzung beschlossene Kärntner 
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (K-KBBG), weist leider einen großen 
Nachteil für uns AbsolventInnen der aktuell laufenden Leitungslehrgänge, sowie 
aktuell in einer Leitungsfunktion befindenden Kleinkindpädagogen und 
Kleinkindpädagoginnen, auf. Trotz steigender Personalnot wurde nun ein Gesetz in 
die Wege geleitet, dass leider unsere bisher ausreichende Ausbildung nicht mehr 
akzeptiert und unzählige Kleinkindpädagogen und Kleinkindpädagoginnen vor ein 
großes Problem stellt. Laut einer Studie der Alpe- Adria- Universität Klagenfurt fehlen 
schon jetzt 1800 Fachkräfte in den Kindergärten. Wie soll sich diese Situation zum 
Positiven wenden? 
Denn mit dem Inkrafttreten des geänderten Gesetzes (1. September 2023) ändern
sich die fachlichen Anstellungserfordernisse für die Leitung einer Kindertagesstätte in 
Kärnten (vgl. Paragraf 27, K-KBBG). Dies bedeutet für sehr viele 
Kleinkindpädagogen und Kleinkindpädagoginnen, dass sie den aktuell besuchten 
und teuer bezahlten Leitungslehrgang (700€) nicht nutzen können, wenn sie es nicht 
schaffen bis 1. September 2023 eine Leitungsstelle zu ergattern. Alle aktuell 
stellvertretenden LeiterInnen, die den Leitungslehrgang extra gemacht haben, um 
nachrücken zu können, werden so niemals die Leitungsposition übernehmen dürfen, 
wenn sie nicht zusätzlich ein Elementarpädagogikstudium abgeschlossen haben. 
Alle aktuell leitenden Kleinkindpädagogen und Kleinkindpädagoginnen haben durch 
diese Gesetzesänderung auch nicht mehr die Möglichkeit ihren Arbeitsplatz bzw. den 
Standort in dieser Position zu wechseln. Auch sie müssen dann ein abgeschlossenes
Studium vorweisen können.
Wir können und werden diesen Gesetzespunkt so nicht akzeptieren!!!
Wir fordern, dass alle aktuell leitenden bzw. stellvertretenden Kleinkindpädagogen 
und Kleinkindpädagoginnen, die bereits den Leitungslehrgang absolviert haben und 
alle aktuell im Leitungslehrgang befindenden PädagogInnen mit einer 
Sonderregelung von diesem Gesetzespunkt ausgenommen werden!!! 
Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso aktuell Leitungskräfte bis JUNI 2023 
ausgebildet werden, wenn diese NIEMALS ohne abgeschlossenen 
Elementarpädagogikstudium leiten dürfen. Noch hinzukommt, dass dieses Studium, egal welche Vorkenntnisse man hat, in keiner Weise berufsbegleitend ist. Entweder 
fehlt der Pädagoge/ die Pädagogin zwei volle Tage die Woche oder müsste 
überhaupt jeden Tag das Kolleg besuchen. 
Uns Betroffene hier im Regen stehen zu lassen, kann und wird von uns nicht 
akzeptiert werden.
Vor allem im Namen der männlichen Kleinkindpädagogen möchten wir hier darauf 
hinweisen, dass auch dieses Mal im K-KBBG der Artikel 7 Absatz 2 nach dem 
Bundesverfassungsgesetz, der die Verpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und 
Männern und das Diskriminierungsverbot beinhaltet, nicht berücksichtigt wurde!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sara Lackner aus Bezirk Wolfsberg
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