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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Kärntner Landtag
Wir fordern die Anmerkung unserer Ausbildung und die Wertschätzung dessen was wir tagtäglich mit viel Herzblut an der Basis der Gesellschaft erarbeiten. Es herrscht ein massiver Personalmangel und trotzdem wurde das Gesetz so geändert, dass es zu einem noch größeren Mangel an Fachpersonal kommen wird. Die Voraussetzung um eine Kita zu leiten heißt ab September 2023 ein abgeschlossenes Elementarpädagogikstudium auch für KleinkindpädagogenInnen. Leider ist diese Ausbildung nicht berufsbegleitend!
Begründung
Das am 2. Februar 2023 in der Landtagssitzung beschlossene Kärntner
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (K-KBBG), weist leider einen großen
Nachteil für uns AbsolventInnen der aktuell laufenden Leitungslehrgänge, sowie
aktuell in einer Leitungsfunktion befindenden Kleinkindpädagogen und
Kleinkindpädagoginnen, auf. Trotz steigender Personalnot wurde nun ein Gesetz in
die Wege geleitet, dass leider unsere bisher ausreichende Ausbildung nicht mehr
akzeptiert und unzählige Kleinkindpädagogen und Kleinkindpädagoginnen vor ein
großes Problem stellt. Laut einer Studie der Alpe- Adria- Universität Klagenfurt fehlen
schon jetzt 1800 Fachkräfte in den Kindergärten. Wie soll sich diese Situation zum
Positiven wenden?
Denn mit dem Inkrafttreten des geänderten Gesetzes (1. September 2023) ändern
sich die fachlichen Anstellungserfordernisse für die Leitung einer Kindertagesstätte in
Kärnten (vgl. Paragraf 27, K-KBBG). Dies bedeutet für sehr viele
Kleinkindpädagogen und Kleinkindpädagoginnen, dass sie den aktuell besuchten
und teuer bezahlten Leitungslehrgang (700€) nicht nutzen können, wenn sie es nicht
schaffen bis 1. September 2023 eine Leitungsstelle zu ergattern. Alle aktuell
stellvertretenden LeiterInnen, die den Leitungslehrgang extra gemacht haben, um
nachrücken zu können, werden so niemals die Leitungsposition übernehmen dürfen,
wenn sie nicht zusätzlich ein Elementarpädagogikstudium abgeschlossen haben.
Alle aktuell leitenden Kleinkindpädagogen und Kleinkindpädagoginnen haben durch
diese Gesetzesänderung auch nicht mehr die Möglichkeit ihren Arbeitsplatz bzw. den
Standort in dieser Position zu wechseln. Auch sie müssen dann ein abgeschlossenes
Studium vorweisen können.
Wir können und werden diesen Gesetzespunkt so nicht akzeptieren!!!
Wir fordern, dass alle aktuell leitenden bzw. stellvertretenden Kleinkindpädagogen
und Kleinkindpädagoginnen, die bereits den Leitungslehrgang absolviert haben und
alle aktuell im Leitungslehrgang befindenden PädagogInnen mit einer
Sonderregelung von diesem Gesetzespunkt ausgenommen werden!!!
Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso aktuell Leitungskräfte bis JUNI 2023
ausgebildet werden, wenn diese NIEMALS ohne abgeschlossenen
Elementarpädagogikstudium leiten dürfen. Noch hinzukommt, dass dieses Studium, egal welche Vorkenntnisse man hat, in keiner Weise berufsbegleitend ist. Entweder
fehlt der Pädagoge/ die Pädagogin zwei volle Tage die Woche oder müsste
überhaupt jeden Tag das Kolleg besuchen.
Uns Betroffene hier im Regen stehen zu lassen, kann und wird von uns nicht
akzeptiert werden.
Vor allem im Namen der männlichen Kleinkindpädagogen möchten wir hier darauf
hinweisen, dass auch dieses Mal im K-KBBG der Artikel 7 Absatz 2 nach dem
Bundesverfassungsgesetz, der die Verpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und
Männern und das Diskriminierungsverbot beinhaltet, nicht berücksichtigt wurde!
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