05/19/2021, 19:39
Sehr geehrte Bildungssprecherinnen und Bildungssprecher,
Sehr geehrter Bildungsminister,
Sehr geehrte Gesundheitssprecherinnen und Gesundheitssprecher,
Sehr geehrter Gesundheits- und Sozialminister,
in der Rechtsvorschrift für COVID-19 Schulverordnung 2020/2021, Fassung vom 19. Mai 2021, steht im Anhang C: "Anordnung der Anwendung von Bestimmungen des 2. Teiles dieser Verordnung in Abweichung von § 13. Ab dem 25. April 2021 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 sind die Bestimmungen des 4. Abschnittes des 2. Teiles dieser Verordnung anzuwenden.“ - bit.ly/3eXcMgj
Der 4. Abschnitt des 2. Teiles dieser Verordnung regelt die Bestimmungen für die Ampelphase „Rot“. Dazu haben wir drei Fragen:
1) Bedeutet diese aktuelle Verordnung dass die Ampelphase „Rot“ für das gesamte restliche Schuljahr aufrecht bleibt? Unabhängig von der Bewertung der Corona-Kommission und der epidemiologischen Lage?
2) Bedeutet das eine Aufrechterhaltung der mehrmaligen Testung von asymptomatischen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der sinkenden Vortestwahrscheinlichkeit?
3) Bedeutet das eine Aufrechterhaltung der Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche, unabhängig von der epidemiologischen Lage, der fehlenden Wissensbasis und fehlenden Gesundheitsfolgenabschätzungen?
Im Namen der über 18.000 Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition „Kinder in die Schule“ - openpetition.eu/!kinderindieschule - bitte ich Sie um eine sachliche und zeitgerechte Beantwortung der obigen drei Fragen - Danke!
Mit freundlichen Grüßen - Martin Sprenger
Arzt und Gesundheitswissenschaftler, Graz
für die am 10. Mai gestartete Initiative „Kinder in die Schule"