10.10.2023, 13:39
Quellenangaben hinzugefügt sowie Passagen ohne Quellen gelöscht
Neuer Petitionstext:
Das Stechen/Schießen von Ohrringen musssollte bei Säuglingen und Kindern unter 76 Jahren verboten werden.
Neue Begründung:
EsDas verstößtDurchstechen gegenvon dieOhrläppchen, Selbstbestimmungum deseinen MenschenOhrstecker überanbringen denzu eigenenkönnen, Körperstellt Eszweifellos verstößteine gegennicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit dar und erfüllt damit das RechtTatbestandsmerkmal aufder körperliche Unversehrtheit. (grundlegendes PersönlichkeitsrechtKörperverletzung nach Menschenrechtskonvention)§ 83 StGB (Strafgesetzbuch).
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2012)
Darüber hinaus:wederhinaus medizinisch notwendig, noch sonst von rationellem NutzenOhrlöcher könnenergibt sich imkeine Wachstummedizinische verschiebenInfektionenNotwendigkeit. und Allergien sind nicht auszuschließen
ELTERN überschreiten damit eindeutig Ihre Grenzen: Der Körper des Kindes gehört dem Kind - nicht den Eltern.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (10 in Österreich)