29.06.2017, 03:17
Schutz für die Ehre und den guten Ruf auch von nicht namentlich angeführten Betroffenen (also Mitglieder von diskriminierten Gruppen)
Leider machen es mir alter Alter und Gesundheitszustand unmöglich, das Anliegen selber weiter zu betreiben. Ich muss daher alle, die für die Erweiterung der entsprechenden Gesetze eintreten, bitten, an mmeiner Stelle weiter aktiv zu bleiben.
Ganz besonders möchte ich allle, die sich als demokratische Linke verstehen, bitten, den Entwurfstext ihren Rechtsberatern zur Stellungnahme vorzulegen.
Ich meine, wenn das Klagerecht nur anerkannten Interessensvertretungen vorbehalten ist, dann sindi die Gefahren des Missbrauchs und der Kostenexplosion doch nicht so gravierend.
LG Dora Schimanko