14.05.2024, 07:01
Hallo alle miteinander!
Eines meiner Arbeitspapiere:
Auwald Baumkirchen / Durch Kinder und Jugendliche geschaufelte Hügel, Gruben, Kurven und Schanzen auf einer Fläche von ca. 1.000 m2 / Rückbau
CHRONOLOGIE / DOKUMENTATION IN KURZFORM
Wann genau es erste „Geländeveränderungen“ und „Entfernungen von Sträuchern und Bäumen“ im Auwald von Baumkirchen gegeben hat ist niemanden mehr erinnerlich.
In einer Behördenentscheidung steht geschrieben: Wann es erste Geländeveränderungen und Entfernungen von Sträuchern und Bäumen durch Kinder und Jugendliche gegeben hat ist nicht feststellbar. Auch die Identität dieser Kinder und Jugendlichen ist nicht feststellbar.
Am 12.11.2013, protokolliert zu 2-FO60/1-2013, wurde bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck angezeigt dass es Geländeveränderungen und Entfernungen von Sträuchern im Auwald von Baumkirchen gibt und die Fläche durch Radfahrer verwendet wird.
Letztendlich erging ein Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck mit 28.9.2020 und dazu ein Gerichtsbeschluss vom Landesverwaltungsgericht Tirol mit 6.11.2020 betreffend Rückbau
Der Ausfluss dieser Bescheide/Gerichtsbeschlüsse:
1.) Ein 20ig seitiger Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 11.7.2023
2.) Eine 21ig seitige Entscheidung vom Landesverwaltungsgericht Tirol vom 26.9.2023
betreffend Rückbau.
Gestützt wurde ALLES auf Bestimmungen vom Forstgesetz und Tiroler Naturschutzgesetz.
Letztendlich liegt bei der Gemeinde Baumkirchen ein Urteil vom Landesverwaltungsgericht Tirol vor das besagt, dass der von unbekannten Kindern und Jugendlichen in Handarbeit errichtete BMX-Parcours rückzubauen ist und der gesetzmäßige = ursprüngliche Zustand der ca. 1.000 m2 Fläche im Auwald von Baumkirchen bis zum 15.5.2024 herzustellen ist.
Nachdem der Rückbauauftrag an die Gemeinde Baumkirchen publik wurde und die Onlinepetition Rettet den Pumptrack Baumkirchen am 8.4.2024 ins Netz gestellt wurde entwickelte sich massiver Widerstand der Bevölkerung gegen den behördlich angeordneten Rückbau.
DABEI KAMEN SEHR VIELE NEUE TATSACHEN HERVOR!
Höchst rechtskundige und außenstehende Personen die mit den Bestimmungen vom Forstgesetz und Tiroler Naturschutzgesetz und Verfahrensrechten vertraut sind werden jetzt prüfen, ob der angeordnete Rückbau vom Landesverwaltungsgericht Tirol unausweichlich ist.
Erst dann steht fest, dass es zum Rückbau von durch Kindern und Jugendlichen geschaufelten Hügeln, Gruben, Kurven und Schanzen zu kommen hat!