30.12.2024, 23:19
Ergänzung des Begriffes: „eigenverantwortlicher- und mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich alt“ mit dem nach der GUKP Novelle 2017 entstandenen Begriff „pflegerische Kernkompetenz“
Neuer Petitionstext:
Medizinische Pflege soll als Kassenleistung von organisationsunabhängigen, selbstständigen, diplomierten Pflegekräften angeboten werden können.
Dazu ist eine Anerkennung im ASVG § 135§ 135 „ärztliche Hilfe“ nötig. In diesem sind selbständige Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Hebammen, Logopädie und Ergotherapie genannt. Die Pflege und ihre Leistungen (Wundmnagement, Stomaversorgung, Infusionstherapie, Blutabnahme zur Prädiagnostik, Wechsel von Harnkathetern, manuelle Kompressionstherapie, alle im Studium gelernten Prophylaxen - Dekubitusprophylaxe, Intertrigoprophylaxe, Kontrakturprophylaxe, Pneumonieprophylaxe, Diabetes Beratung, onkologische Beratung..) fehlt noch im Leisungskatalog der Sozialversicherungsträger.
Gefordert wird eine Anerkennung unserer Berufsgruppe der selbstständigen diplomierten Pflegekräften, agierend aus demden pflegerischen Kernkompetenzen (alt: eigenverantwortlichem und dem mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich,Tätigkeitsbereich) und dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, welchem die Pflege verpflichtet ist.
Neues Zeichnungsende: 27.06.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 716 (687 in Österreich)