23.05.2016, 21:25
Die Durchführung von Wahlen in Österreich obliegt eigenen Wahlbehörden, sie werden jeweils durch einen Vorsitzenden, der der jeweiligen Gebietskörperschaft entstammt, sowie aus Vertretern der politischen Parteien gebildet. Der obersten Wahlbehörde, das ist die Bundeswahlbehörde, gehören überdies zwei Richter an. Für jedes Mitglied einer Wahlbehörde gibt es für den Verhinderungsfall ein Ersatzmitglied.
Unterste Einheit bei den Wahlbehörden ist in kleineren Gemeinden die Gemeindewahlbehörde, in größeren Gemeinden die Sprengelwahlbehörde. Diesen Wahlbehörden obliegt die Abwicklung der Stimmabgabe. Auf eine örtliche Wahlbehörde kommen etwa 400 bis 700 Wahlberechtigte. Auch kleinere Parteien, die aufgrund ihrer Stärke in Wahlbehörden nicht vertreten sind, können in diese Wahlbehörden Vertrauenspersonen und/oder Wahlzeugen/Wahlzeuginnen entsenden.