23.05.2016, 21:24
Die Vertretungskörper (Bund, Länder, Gemeinden) werden in Österreich auf allen Ebenen nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Auf Bundesebene stattfindende Wahlen, das sind Nationalratswahlen, Europawahlen und Bundespräsidentenwahlen, werden durch Bundesgesetz geregelt; die Gesetze, mit der die Durchführung von Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen geregelt werden, können die Länder im Rahmen eines bundesverfassungsgesetzlichen Rahmens selbst verabschieden.
Für die in einem eigenen Gesetz (Nationalrats-Wahlordnung 1992) geregelte Wahl der 183 Abgeordneten zum Nationalrat ist das Bundesgebiet in 9 Landeswahlkreise und diese wiederum in insgesamt 39 Regionalwahlkreise eingeteilt. Zu den sich daraus ergebenden Ermittlungsebenen (Regionalwahlkreis, Landeswahlkreis, Bund) gibt es je ein Ermittlungsverfahren. Im ersten und zweiten Ermittlungsverfahren werden die zu vergebenden Mandate durch das Ermittlungsverfahren nach Hare festgestellt; im dritten Ermittlungsverfahren, in dem das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren angewendet wird, findet ein bundesweiter proportionaler Ausgleich statt. Zugangsbeschränkung für die Erlangung eines Mandats im Nationalrat ist für jede wahlwerbende Gruppe die Überschreitung einer Vier-Prozent-Klausel, sofern die betreffende wahlwerbende Gruppe nicht im ersten Ermittlungsverfahren ein sogenanntes Direktmandat erzielt hat.
Quelle: www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/wahlrecht/start.aspx