24/05/2016 à 18:11
In der E-Mail steht wie folgt...
Ich empfehle übrigens, die beiden verfassungsmäßig festgelegten Möglichkeiten der Absetzung eines BP zu beachten - neben der Anklage wegen Verfassungsbruchs gibt es noch die Möglichkeit der Volksabstimmung auf Antrag der verfassungsrechtlich festgelegten Volksvertretung.