Region: Österreich
Verwaltung

"Neuwahlen des Bundespräsidenten" im September 2016

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Parlament Wien

19.540 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

19.540 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

23.05.2016, 21:22

Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an sämtlichen Wahlen ist eine Österreicherin oder ein Österreicher, wenn sie (er) spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Das Erlangen des passiven Wahlrechts bei Wahlen erfolgt, wenn ein(e) Bewerber(in) am Stichtag der Wahl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. Es besteht in Österreich keine Wahlpflicht.

Die Wahlberechtigten sind in Österreich in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Anlässlich einer Wahl wird, basierend auf diesen Wählerevidenzen, ein Wählerverzeichnis erstellt. Sowohl hinsichtlich der Wählerevidenz, als auch, hinsichtlich des Wählerverzeichnisses, hat jedermann ein Einsichtsrecht und ein Einspruchsrecht. Mit einem Einspruch können Personen in eine Wählerevidenz oder in ein Wählerverzeichnis hinein- oder herausreklamiert werden.


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