09.02.2023, 18:21
Es wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen, sondern lediglich "formelle".
Neuer Petitionstext:
Die Initiative „Mut zeigen!“ ist ein Zusammenschluss zahlreicher Organisationen sowie Expertinnen aus dem Bereich der Betreuung von Personen, die einen Schwangerschaftsverlust (insbesondere Geburtsgewicht des Kindes unter 500 Gramm und keine Lebenszeichen) erlitten haben. Diese Initiative steht für hunderttausende Frauen und Familien in Österreich ein, damit diese endlich in der Gesellschaft und Politik sichtbar werden. Die Betroffenen werden seit Jahrzehnten vom Gesetzgeber gleichheitswidrig behandelt werden, was – um es klar zu sagen – ein No-Go ist! Wir stehen daher ein für Veränderung, damit Betroffene zu ihren Rechten kommen. In Zukunft soll keine Frau und deren Familie beim Verlust des Kindes das Gefühl haben alleine zu sein. Rechtliche Verbesserungen sind in diesem Bereich dringend notwendig! Wir fordern folgende Änderungen:1. Gestaffelter Mutterschutz und Angleichung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes: (i) absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen für Frauen, die ihr Kind ab der 14. SSW verloren habenhaben, (ii) relatives (freiwilliges) Beschäftigungsverbot für Frauen, die ihr Kind ab der medizinisch festgestellten Schwangerschaft bis zur 14. SSW bekommen haben(iii)haben, (iii) Angleichung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ab der Geburt bis zum Ablauf des vierten Monats2.Monats, 2. Möglichkeit der vergüteten Freistellung von zwei Wochen für Partnerinnen nach einer kleinen Geburt3.Geburt, 3. Hebammenbetreuung ab der medizinisch festgestellten Schwangerschaft4.Schwangerschaft, 4. Übernahme der Kosten der Nachbetreuung durch Psycholog*innen5.Psycholog*innen, 5. Abänderung des Begriffs „Fehlgeburt“ in „kleine Geburt“ oder „Schwangerschaftsverlust“ und Klarstellung, dass es sich bei der Grenze des Geburtsgewichts von 500 Gramm lediglich um eine personenstandsrechtliche Angabe handelt6.handelt, 6. Erweiterung des Katalogs für vorzeitigen Mutterschutz zum Schutz der Frauen vor Fehlgeburten7.Fehlgeburten und 7. Bundesweiter Bestattungskostenbeitrag für kleine GeburtenGeburten.
Neue Begründung:
Fehlgeburt wird aus fachärztlicher Sicht als Verlust einer Schwangerschaft vor der Lebensfähigkeit des Kindes (bis in etwa 23. Schwangerschaftswoche) definiert. Allein in den Vereinigten Staaten treten 2,4 Millionen fetale und neonatale Todesfälle während der Schwangerschaft auf; das ist viermal so viel wie die jährliche Zahl der Todesfälle durch Krebserkrankungen. Laut Studien geht man davon aus, dass es schätzungsweise zu 23 Millionen Fehlgeburten jedes Jahr weltweit kommt, was zu 44 Fehlgeburten pro Minute führt. Je nach Datenerfassung treten Fehlgeburten bei 15 % bis 50 % aller Schwangerschaften auf. Bei diesen Zahlenangaben handelt es sich lediglich um Schätzungen, denn Fehlgeburten müssen in vielen Ländern − wie auch in Österreich − nicht gemeldet werden. Fragen Sie aber einmal in Ihrem Familien- oder Bekanntenkreis, ob jemand einen Verlust seines/ihres Kindes in der Schwangerschaft erleiden musste. Und wir versprechen Ihnen, Sie werden staunen, wie viele Betroffene es gibt, die sich nicht trauen über das Thema offen zu sprechen. Dies meistens deswegen, weil sie von der Gesellschaft nicht die notwendige Resonanz erhalten. Das Thema betrifft sowohl Männer als auch Frauen!DerFrauen! Der Tod eines Kindes, egal in welcher Phase der Schwangerschaft, bringt immer eine Lebenskrise mit sich. Es ist zudem auf wissenschaftlicher Basis nachgewiesen, dass ein Schwangerschaftsverlust von den betroffenen Frauen und Männern als einschneidendes und gravierendes Ereignis wahrgenommen und oft von einem intensiven Trauerprozess begleitet wird.Beiwird. Bei zwei Reviews von Studien der letzten drei Jahrzehnte, an denen insgesamt 2.500 Frauen und Männer an verschiedenen Orten teilgenommen haben, zeigt sich folgendes Bild:30Bild: 30 % bis 60 % der teilgenommenen Frauen und Männer erfüllten nach dem Erlebnis eines Schwangerschaftsverlusts die klinischen Kriterien für eine posttraumatische Belastungsstörung;8Belastungsstörung; 8 % bis 20 % der betroffenen Frauen zeigten Anzeichen einer Depression vier bis sechs Wochen nach dem Verlust; Angstzustände entwickelten 18 % bis 32% der befragten Frauen; Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto höher ist das Risiko für eine psychische Erkrankung.SpätestensErkrankung. Spätestens in dem Moment, in welchem die Frauen ihr lebensfähiges Kind im Ultraschall sehen, wird das Risiko für psychische Krankheiten (Depressionen, Angstzustände und PTSB) im Falle eines Verlusts verstärkt.Dassverstärkt. Dass die Betroffenen stark emotional belastet sind, ist vor allem auf eine unzureichende Begleitung während und nach der Fehlgeburt zurückzuführen. Wird den Betroffenen nicht die Möglichkeit gegeben das Ereignis zu verarbeiten, können sich Krankheitsbilder wie Depressionen, PTBS, Angststörungen, Krebserkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, Suchtabhängigkeit, Herzprobleme, Essstörungen oder Einschränkungen in der Lebensqualität entwickeln.Dementwickeln. Dem zufolge ist es wichtig, die physischen und psychologischen Aspekte einer Fehlgeburt ernst zu nehmen und den Betroffenen die notwendige Betreuung und Zeit der Erholung zukommen zu lassen. Auch kommen WissenschaftlerinnenWissenschaftlerInnen übereinstimmend in mehreren Studien zu dem Ergebnis, dass Frauen bei Schwangerschaftsverlusten dringend Unterstützung und die dafür geeigneten Einrichtungen brauchen. Dies fehlt in Österreich aber zur Gänze!MangelsGänze! Mangels Bewusstseins in der Gesellschaft für dieses Thema erhalten Betroffene auch selten das notwendige Mitgefühl und die Anerkennung, die aber für den Trauerprozess notwendig sind. Abgesehen von der Tabuisierung des Themas der Sternenkinder in der Gesellschaft haben Mütter von Sternenkindern, die bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegen und keine Lebenszeichen aufweisen, in Österreich wenige bis keine Rechte. Sie haben insbesondere keinen Anspruch auf (1) ein Beschäftigungsverbot (= Mutterschutz) und Wochengeld, obwohl sie wie jede andere Mutter ihr Kind gebären und je nach Fortschritt der Schwangerschaft ein Wochenbett einzuhalten haben und unter anderem Rückbildungskurse machen sollten, (2) die Begleitung durch eine Hebamme und (3) Bestattungskostenbeitrag. Dies deswegen, weil die diesbezüglichen Bestimmungen auf eine Gesetzeslage aus den 1950er Jahren und eine Rechtsprechung aus den 1970er und 1980er Jahren zurückgehen, die nicht evidenzbasiert, nicht zeitgemäß und aus heutiger Sicht gleichheitswidrig und daher verfassungswidrig sind! Die InitiatorinnenInitiatorInnen stellen auch den Begriff der „Fehlgeburt“ in Frage. In Zeiten, in welchen die politische Korrektheit verschiedener Begriffe diskutiert wird, sollte man darüber nachdenken, ob der Begriff der „Fehlgeburt“, der im Wesentlichen nichts anderes bedeutet als „Geburt eines Fehlers“ noch zeitgemäß ist. Nicht das Geburtsgewicht des Kindes sollte in den Vordergrund gestellt werden, sondern die körperlichen und psychischen Vorgänge während und nach einer Geburt bei den betroffenen Frauen. Helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift die rechtliche Lage zu verbessern!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (14 in Österreich)