Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Vorweg möchten wir dir für deine Unterstützung unserer Petition ‚Mietzinsbeihilfe retten‘ danken! Auch wenn letztlich der Beschluss zur Einführung einer dreijährigen Wartefrist auf Mietzinsbeihilfenanträge mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ-Männer, Für Innsbruck und FPÖ gefasst wurde, konnten wir gemeinsam mit 4.341 Unterschriften dennoch ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass wir mit dieser unsozialen und übereilten Maßnahme in keiner Weise einverstanden sind!
An dieser Stelle möchten wir dir gerne noch ein paar Informationen zu den Entwicklungen seit Einführung der Wartefrist mitgeben und hoffen so, eventuell offene Fragen und Unklarheiten beantworten zu können.
--- Die neue Regelung für Anträge auf Mietzinsbeihilfe ---
Seit September 2016 ist nur noch beihilfenberechtigt wer:
a) den Hauptwohnsitz schon drei Jahre in Innsbruck hat,
b) insgesamt auf 15 Jahre Hauptwohnsitzschaft in Innsbruck kommt oder
c) die letzten sechs Jahre ununterbrochen in Innsbruck gearbeitet hat.
Mit dieser neuen Regelung wurde nicht nur Bachelorstudierenden die für ihr Studium nach Innsbruck gezogen sind die Mietzinsbeihilfe de facto gestrichen, sondern sie stellt auch einen schweren finanziellen Rückschlag für andere Personengruppen wie etwa Alleinerziehende die zB aus beruflichen Gründen nach Innsbruck ziehen oder geflüchtete Menschen die versuchen sich hier ein neues Leben aufzubauen, dar.
--- Überbrückungszuschuss & Studierendenheime ---
Nach einigem Ringen und einer längeren Phase des Hinauszögerns wurde kürzlich ein Überbrückungszuschuss für Studierende festgelegt. Diejenigen, die bisher (vor der Neuregelung) Mietzinsbeihilfe bezogen haben allerdings das Kriterium der 3 Jahre Hauptwohnsitz nicht erfüllen, können um eine 50% verminderte Unterstützung ansuchen. Voraussetzung ist die soziale Bedürftigkeit, gemessen am Eigeneinkommen (Tätigkeit von maximal 20 Wochenstunden und monatlich € 800,00 netto) und dem Einkommen beider Eltern (zusammengerechnet monatlich € 3780,00). Letzteres erhöht sich je Geschwister (bis Vollendung des 25. Jahres) um € 245,00.
Im Dezember erfolgte der Spatenstich zur Errichtung eines weiteren Studierendenheimes (85 Heimplätze) in der Kranebitter Allee. So begrüßenswert zusätzlicher Wohnraum in Innsbruck auch ist, so kritisch muss auch der in diesem Kontext gezeigte Zynismus von ÖVP-Gemeinderat Christian Kogler gesehen werden: „Es soll nicht zur Wahl stehen, dass man in ein Heim geht oder lieber eine private Wohnung mietet und dafür Mietzinsbeihilfe bekommt“. Wir finden: auch Studierende haben das Recht sich ihre Wohnsituation selbst auszusuchen!
Den zusätzlichen Bau von Studierendenheimen ekstatisch zu feiern ohne einer kritischen Betrachtung der sozialen Durchlässigkeit* halten wir an dieser Stelle für ebenso unangemessen wie die viel zu kurz greifende Pseudolösung eines ‚Überbrückungszuschusses‘.
*(Überdurchschnittlich viele Studierende aus niedrigeren Schichten müssen in Wohnheimen leben, weil sie aus finanziellen Gründen nicht die Möglichkeit über ihre Wohnsituation selbst zu entscheiden. Schon jetzt sind nachvollziehbarerweise mit Abstand die Wohnheimbewohner_innen am Unzufriedensten mit den anfallenden Wohnkosten. Durch den Wegfall der Mietzinsbeihilfe steht zu befürchten, dass sich der Andrang auf die Wohnheime verstärkt und die Preise noch weiter zunehmen werden. Dabei sind Wohnheime bereits jetzt jene Form Wohnform bei denen die Kosten seit 2009 am stärksten zugenommen haben.)
--- Die Rolle der ÖH Fraktion ‚Aktionsgemeinschaft‘ ---
Hier müssen wir scharfe Kritik an den stattgefundenen Aktionen der von der AktionsGemeinschaft geführten Österreichischen Hochschüler_innenschaft Innsbruck üben, da wir uns von einer Interessensvertretung für Studierende deutlich mehr erwarten.
Zum einen wurden falsche Informationen verbreitet, wie etwa, dass die Innsbrucker Stadtregierung die Änderung der Mietzinsbeihilfe beschlossen hätte (Mail vom ÖH-Vorsitzenden am 15. Juli 2016). Stattdessen war es – wie bereits erwähnt - ein Beschluss der ÖVP, SPÖ-Männer, FPÖ und Für Innsbruck, die bekanntermaßen nicht die Innsbrucker Stadtregierung bilden.
Viel gravierender ist jedoch, dass der ÖH Vorsitzende Walch von der AG selbst noch am 10.06.2016 ein Forderungspapier der Tiroler Sozialpartner_innen unterzeichnete, in dem die Einführung einer zweijährigen Wartefrist bei der Mietzinsbeihilfe gefordert wurde.
Die ÖH Innsbruck (AG) war also mangels Widerstand stark an der Einführung einer Wartefrist beteiligt, wie dies auch Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer in einer Mail an uns ausdrückt: "Ergänzend darf Sie bitten, das von den Tiroler Sozialpartnern ausgearbeitete und auch mit großer medialer Zustimmung der Landesregierung und der Österreichischen Hochschülerschaft angenommene Paket zu beachten in welchem unter anderem auch eine zweijährige Wartefrist gefordert wurde." - Mail an die GRAS Innsbruck vom 14. Juli 2016.
Eine solche undurchdachte Handhabe stellt für uns keine geeignete Interessensvertretung aller Studierenden dar. Anstatt mit klarer Forderung zu punkten, biederte sich die AG vor allem an die ÖVP-Politik an und schaffte so die schlechteste aller Lösungen für die Innsbrucker Studierenden.
Wir lassen uns auf jeden Fall nicht für dumm verkaufen und stehen weiterhin für eine wirkliche Interessensvertretung ein.
Studierende sind ein wichtiger Teil Innsbrucks, nehmt euch daher Raum, fordert was euch zusteht und engagiert euch bei der Partei, Fraktion oder zivilgesellschaftlichen Organisation eures Vertrauens!
Wir hoffen wir konnten einige Unklarheiten ausräumen und wünschen euch nichtsdestotrotz ein gutes neues Jahr 2017!
Die Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates ist vorbei und die Änderungen wurden mehrheitlich beschlossen. Daher gilt es jetzt ein starkes Zeichen zu setzen, um ehestmöglich die Neuregelung zurückzunehmen und eine sinnvolle Lösung gegen die hohen Mietpreise in Innsbruck zu suchen.
Neuer Petitionstext: In der kommenden letzten Sitzung des Innsbrucker Gemeinderats vom 14. Juli soll wurde mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ, SPÖ-Männern, FPÖ und Für Innsbruck ein drastischer Einschnitt in die Mietzinsbeihilfe beschlossen werden: beschlossen:
Von nun an soll ist die Beantragung der Mietzinsbeihilfe erst nach dreijähriger Hauptwohnsitzschaft in Innsbruck möglich sein. möglich. Dies würde bedeuten, bedeutet, dass ein großer Anteil an Studierenden die Mietzinsbeihilfe verlieren wird. Neuanträge könnten erst nach drei Jahren gestellt werden.
Wir fordern den Innsbrucker Gemeinderat daher auf, die geplanten Einschnitte in die Mietzinsbeihilfe wieder vom Tisch zu nehmen! zurückzunehmen!
Neue Begründung: Die Mietzinsbeihilfe hilft Dir in Innsbruck die zum Teil große Mietlast zu bewältigen. Durch die geplante neue Anwärter_innenschaft von drei Jahren würde wird für viele Studierende ihre Mietzinsbeihilfe wegfallen, vielleicht auch für Dich. Denn nur wer schon drei Jahre den Hauptwohnsitz in Innsbruck hat, soll wird in Zukunft noch Mietzinsbeihilfe erhalten.
Damit würde Deine WG die komplette Mietzinsbehilfe verlieren, wenn auch nur eine Person aus dem Rahmen von drei Jahren fällt.
Damit würdest verlierst Du die Mietzinsbehilfe verlieren, Mietzinsbehilfe, wenn du erst ein Jahr in Innsbruck wohnst und müsstest musst dann zwei Jahre warten, um die Beihilfe wieder zu bekommen.
Damit würde wird der ohnehin schon hart umkämpfte Wohnungsmarkt für alle Neuankömmlinge noch schwerer zugänglich werden. zugänglich.
Betroffen sind neben vielen Studierenden unter anderem Niedrigverdienende, geflüchtete Menschen, Menschen mit Mindestpension.
Unterzeichne diese Petition und hilf uns dem Innsbrucker Gemeinderat noch vor seiner Beschlussfassung ein klares Zeichen gegen die neue Regelung zu senden.