10.01.2020, 14:33
Eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist wichtig und richtig, denn es geht um nichts weniger als die Gesundheit der Menschen. Daher muss eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Sinne jede/r Berufsangehörigen und der ganzen Bevölkerung sein. Tatsächlich absolvieren Klinische PsychologInnen eine langjährige Ausbildung, die im Psychologengesetz ganz klar geregelt ist. Insgesamt sind 10.000 Stunden Ausbildung (das entspricht mindestens 7 Jahren) zu durchlaufen: 7.500 Stunden Studium der Psychologie (300 ECTS) und 2.500 Stunden postgraduelle Ausbildung. Diese beinhaltet den Erwerb von theoretisch-fachlicher Kompetenz, umfangreiche Praxis sowie Fallsupervision und Selbsterfahrung. Darüber hinaus sind alle Klinischen PsychologInnen gesetzlich dazu verpflichtet, sich laufend fortzubilden. Hinzu kommen gesetzlich geregelte, fachliche Spezialisierungen, für die jeweils weitere 4.000 Stunden (dies entspricht etwa 2 Jahren) an theoretischen und praktischen Einheiten nachzuweisen sind.
Im Gegensatz dazu sieht die österreichische gesetzliche Regelung zur Ausbildung zur/zum PsychotherapeutIn 3.215 Stunden Ausbildung vor (also zwei Drittel weniger als Klinische PsychologInnen absolvieren müssen), verlangt keine akademische Grundausbildung und kennt einen sogenannten „Genieparafgraphen“, der die Zulassung von Personen zur Psychotherapieausbildung ohne Matura ermöglicht, der von rund 30-40% genutzt wird.
In Deutschland beispielsweise kann nur jemand PsychotherapeutIn werden, der entweder Medizin oder Psychologie studiert hat (ca 7.500 Stunden akademische Ausbildung/ 5 Jahre) und darauf aufbauend eine Ausbildung zur/zum PsychotherapeutIn von insgesamt 4.200 Stunden/ 3 Jahre gemacht hat und unter anderem mindestens ein Jahr auf einer Psychiatrie gearbeitet hat. Das ist ein großer qualitativer Unterschied zur in Österreich gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung für PsychotherapeutInnen.