BFA - Spruch: Kostenersatz 27.02.2019, 12:55 Gemäß § 53 Abs. 1 BFA-VG sind Kosten, die dem Bund entstehen (bei der Durchsetzung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme), von dem Fremden zu ersetzen. Wie hätte die Bilanz bei Erteilung des Bleiberechtes ausgesehen?