29.01.2019, 12:48
"... der BF an drei verschiedenen Zeitpunkten Anfang
November nicht am gemeldeten Hauptwohnsitz anzutreffen war."
"Der BF ist Anfang November faktisch untergetaucht und
hat dadurch die erste - für 06.11.2018 avisierte - Abschiebung vereitelt."
"Die dem Akt beiliegenden zahlreichen Unterstützungserklärungen und weitere
Unterlagen zeigen, dass der BF über ein soziales Netz in Österreich verfügt. Hier ist allerding festzuhalten, dass gerade dieser Umstand ihm das Untertauchen deutlich vereinfacht hat."
(BF...Beschwerdeführer = Payman)