Liebe Unterstützende,
gestern bekundeten zahlreiche Personen Ihren Unmut wegen der Aussperrungen am Keutschachersee (Cafe "Alt Wien") und am Rauschelesee Strandbad. Ein engagiertes ORF Team filmte einzelne Interviews, den Protestmarsch mit Plakaten und Trillerpfeifen sowie die beiden als traurige "Alternativen" angebotenen freien Seezugänge, wobei insbesondere der Schlurf am Rauschelesee versumpft und unbrauchbar in die Kamera stach.
Auch der Rauschelesee Pächter, von seiner Beobachtungskamera alarmiert, tauchte - zunächst erzürnt disputierend - auf und klagte schließlich vor laufender Kamera der Reporterin - fast bemittleidungswürdig - sein unternehmerisches Leid mit der Gemeinde, weil in derselben, ebenso wie im Bad, fast nichts funktioniere und die Saison sowieso desaströs verliefe.
Jedenfalls wurde allen klar, dass der Ball weiterhin beim für die ganze Misere verantwortlichen Bürgermeister liegt, der bisher auch keinerlei Lösungsvorschläge anbietet, obwohl diese möglich wären. Es gibt noch nicht mal ein Protokoll von der Gemeinderats-Sitzung am 1.6.2023 bei der er sich ja selbst damit beauftragte.
Die ORF-Doku wird am 9.11.2023 bei "Am Schauplatz" österreichweit ausgestrahlt.
Wir halten Euch weiterhin am Laufenden und sind schon sehr gespannt auf die nächste Sitzung des Gemeinderats (Termin noch ausstehend). Anbei auch noch ein Link zu einem Video u.a. zum Thema Bürgerbeteiligungen. Unsere Petition kann übrigens noch bis Ende Nov. unterschrieben werden, bitte weitersagen, wir wollen 500 erreichen!
Liebe Unterstützende,
am Keutschachersee geschieht ähnliches wie am Rauschelesee. Die Bürger:innen werden vom Gemeinde eigenen See-Grundstück ausgesperrt! Im Rahmen der Sendung "Am Schauplatz" greift nunmehr der ORF diese beiden himmelschreienden Missstände auf.
Bitte kommt so zahlreich wie möglich persönlich dorthin und gebt euren Unmut wie Empörung kund! Plakate etc. gerne gesehen. Wir treffen uns hoffentlich am:
Mittwoch, den 30.8.2023 ab 12:30 Uhr - vor dem Cafe "Alt Wien" am Keutschachersee
Liebe Unterstützende,
diese ORF-Doku ist äußerst brisant und nicht nur für unser Rauschelesee Thema relevant! Es besteht das Recht "Großer Gemeingebrauch" an allen öffentlichen Seeufern. Das bedeutet, dass jeder unmittelbare Uferbereich (bis zu ca. drei Metern) von uns allen zum Aufenthalt gratis genutzt werden darf.
Bürgermeister:innen haben dem Allgemeinwohl der breiten Öffentlichkeit zu dienen und daher - insbesondere wenn die Grundstücke der Gemeinde gehören - den Zugang zu Seen zu ermöglichen!
Der Abschluss wurde auf Ende November 2023 verlängert, weil es voraussichtlich erst im Oktober die nächste Gemeinderatssitzung gibt und weil erst im Herbst so richtig spürbar wird, dass das Bad geschlossen ist.
Neues Zeichnungsende: 30.11.2023 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 470 (211 in Keutschach am See)
Im Bad ist zwischenzeitlich nichts passiert seitens des Bürgermeisters.
Dennoch kommt langsam wieder etwas Bewegung in diese Sache: Wie nämlich zu hören ist, agieren die Pächter auch gegenüber der Gemeinde und die BH stellt Nachfragen zum Verfahren.
Nur der Herr Bürgermeister, wohl auch aus Personalnot am Gemeindeamt Keutschach, bleibt weiterhin untätig in Richtung einer (Übergangs-)Lösung für die Bevölkerung. Und die Kinder sowie Naturliebhabenden stehen weiterhin vor verschlossenen Türen außerhalb der Öffnungszeiten.
Wir haben inzwischen weiter analysiert und erhoben, dass es offenbar eine Art Rechtsirrtum gibt über die Anwendung jener ÖNORM, die die Schließung offenbar mitverursacht hat.
Um diesen Irrtum aufzuklären haben wir einen Brief an den unseres Erachtens nach dafür zuständigen Kärntner Landeshauptmann gerichtet (siehe Anlage) und hoffen wir auf sein Einschreiten zur Behebung dieses Irrtums.
Über unsere nächsten Pläne halten wir Euch auf dem Laufenden,
Liebe Unterstützende,
unter "Neuigkeiten" haben wir soeben eine Recherche für eine spannende rechtliche Lösungsmöglichkeit veröffentlicht die dort für Euch ersichtlich ist. Zurzeit sind wir bereits über 450 Unterstützende. Vielen herzlichen Dank, bitte weiter so!
Wir werden weiterhin berichten,
Ganz herzlich, Gerhard Falk & Team
Liebe Unterstützende,
inzwischen ist viel und wenig passiert. Wir haben unermüdlich recherchiert und eine hochinteressante rechtliche Lösungsmöglichkeit herausgefunden, warten die Reaktionen ab und entscheiden dann zügig das weitere Vorgehen (siehe Anlage, die wir auch an die BH und den Kärntner Landeshauptmann übermitteln).
Seitens des Bürgermeisters herrscht völlige Funkstille, er schiebt das Problem ab auf "Vorgänger und Behörden" und von vorhandenen Lösungsmöglichkeiten ist nichts zu hören.
Gestern wurde übrigens ein Volksbegehren in Keutschach gestartet, das ein ähnliches, jedoch einfacher lösbares Problem am Keutschachersee (Seegrundstück "Alt Wien") fokussiert. Bitte unterschreiben Sie die kursierenden physischen Unterschriftenlisten, das hilft sicher auch unserer Rauschelesee-Petition.
Wir danken herzlich und sind stolz auf bereits unglaubliche über 450 Unterstützende (208 davon aus Keutschach), bitte weiter motivieren!
kaernten.orf.at/stories/3211586/
Das Abschieben auf "die Behörden" ist nur eine Ausrede. Die Situation ist hausgemacht. Sie muss und kann auch seitens der Gemeinde und Bürgermeister gelöst werden.
Bitte motiviert weitere Personen zur Unterschrift, damit das öffentliche Bedürfnis immer deutlicher wird.
Es ist noch ein langer Weg zur Lösung!
Danke für Eure Unterstützung,
Mit naturverbundenen Grüßen,
Gerhard Falk & Team
Liebe Unterstützende, wie oben ersichtlich wird unsere Petition nunmehr auch vom ORF wahrgenommen! Zu den im ORF-Artikel (siehe oben) zitierten Äußerungen ist hier noch festzuhalten:
1.) die Überprüfung der Gewerbebehörde am 15 Mai 2023 hat nur deshalb stattgefunden, weil seitens der Gemeinde erstmals seit heuer das gesamte Bad an Privat verpachtet wurde, daher Gewerbebehörde. Genau dieses Privatisierungsthema war im Gemeinderat heiß umstritten, denn es geht ja um öffentliche Gesundheit und Naturgenuss für uns alle und um ein besonderes Naturjuwel.
2.) Mögliche Lösungen "dürfen nichts kosten" laut Bürgermeister, ist strikt abzulehnen, denn a) es gibt Lösungspotential, b) die Verpachtung hat die Misere erst verursacht und c) der Bürgermeister hat sich um das Wohl aller Bürger:innen zu bemühen, zumal er uns ja diese Suppe eingebrockt hat!
3.) Die wohl infamste Begebenheit ist jene, dass bisher die Pächter das Bad ganz nach ihren Gutdünken, willkürlich geöffnet halten; scheint die Sonne, wird, nach den Morgenwolken so ca. um 10 oder 11 Uhr aufgesperrt. Ziehen sich die Wolken zu, wird zugesperrt und die Anwesenden auch schon mal um 16 Uhr herum, hinauskomplimentiert (siehe dazu die Anlage ganz unten). Laut Pachtvertrag besteht jedoch eine Öffnungsverpflichtung von 08:00 bis 19:00 Uhr und zwar durchgehend ab 1. Mai bis 30. September. Dies hat der Bürgermeister einzufordern, es geschieht jedoch bisher nicht!
Bitte um weitere Unterstützungs-Erklärungen für unsere Online-Petition, je mehr, desto mehr Gewicht! Das Thema ist noch sehr intensiv zu bearbeiten!
Mit naturverbundenen Grüßen,
Gerhard Falk & Team
ANLAGE:
MIt freundlicher Erlaubnis von Herrn Dr. Adi Wimmer zu Veröffentlichung dieses Mails im Original „Was ist ein Badetag?“ vom 08-06-2023:
"Geschätzter Herr Dr Falk,
werter Bürgermeister Oleschko,
ich habe erst gestern von Dr Falks Initiative erfahren und begrüße sie aufs heftigste. Man nehme meinen Namen in der Unterstützerliste auf.
Gestern (Mittwoch) regnete es am Morgen, ab ca 13 nicht mehr und wenig später war es tw. sonnig. Da radle ich erwartungsvoll zum Bad und ärgere mich: vor der Kasse steht ein Schild "Eingang nur über die Gastro möglich" und ebendort ein zweites Schild "Eingang nur über die Kasse möglich". Eine Verarschung. Wie stehen Sie, Herr Oleschko, dazu?
Ein Arbeiter innen (der mir nicht aufsperrt) bescheidet mir, heute sei "kein Badetag". Wer dies bestimmt habe? -- "Die Gemeinde".
Wenn die Pächterin befindet, es sei an einem regnerischen Tag kein Geschäft zu machen, dann sperrt sie das Bad nicht auf. So bestimmt also das Profitdenken einer Pächterin, ob hundert Keutschacher Baden-wollende ins Rauschelesee Areal Zutritt haben oder nicht. Eine unzumutbare Konstellation: dieser muss der Bürgermeister, der das Bad leichtsinnig aus der Hand gegeben hat, bereinigen.