18.11.2020, 12:52
Liebe Unterstützer*innen!
Wir möchten euch darauf aufmerksam machen, dass am Freitag, dem 20. November 2020, in Wien im Sigmund Freud Park eine Kundgebung zum Thema Kinderrechte in der Corona Zeit geplant ist!
Hier die Einladung der Veranstalter*innen:
"KINDHEIT KANN NICHT ONLINE STATTFINDEN!
TAG DER KINDERRECHTE
Kundgebung am 20. November um 14:00 Uhr
Sigmund-Freud-Park, Votivkirche, Wien
Vor neun Jahren haben es die Kinderrechte in der Verfassung geschafft. Der Vorrang des Kindeswohls ist darin festgeschrieben genauso wie das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Auch von der Wahrung der Interessen der Kinder im Sinne der Generationengerechtigkeit ist die Rede.
In der Coronakrise ist davon nichts zu sehen.
Die größten Verlierer dieser Krise sind unsere Kinder.
Kinder brauchen soziale menschliche Kontakte, um sich körperlich und psychisch gesund entwickeln zu können. Sie werden schon seit Monaten nicht nur in ihrer sozialen Entwicklung behindert, jetzt man nimmt ihnen auch noch ihre Bildungschancen. Dabei tragen sie erwiesenermaßen kaum zum Infektionsgeschehen bei.
UNSERE FORDERUNGEN:
- Sofortige Öffnung der Schulen zum Normalunterricht! Recht auf Bildung!
1.) Kein Tragen von Masken für SchülerInnen und Schüler in den Unterrichtsstunden!
2.) Das Kindeswohl muss - so wie in der Verfassung vorgeschrieben - vorrangig berücksichtigt werden!
3.) Eine sorgfältige Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen!
4.) Schnellverfahren beim Verfassungsgerichtshof bei Grundrechtseingriffen für mehr Rechtsstaatlichkeit!
�Wir sind der Überzeugung: Die Schulschließungen bringen mehr Schaden als Nutzen!�
Was wir heute zerstören, können wir morgen nicht mehr retten! �Es ist an der Zeit, Verhältnismäßigkeit walten zu lassen!
KINDER HABEN EIN RECHT AUF BILDUNG
UND LEBENSWERTE SCHULE
Eine Veranstaltung der FB Gruppe "Aktion Kinderrechte während Corona, Österreich" in Kooperation mit der Initiative für evidenzbasierte Corona- Informationen (ICI)
www.initiative-corona.info
Die Demo ist als Versammlung bei der Landespolizeidirektion ordentlich angemeldet worden - die derzeit gültige Covid-19-Notmaßnahmenverordnung sieht dabei vor, dass bei der Teilnahme an einer Versammlung
😊"Demonstration/Kundgebung") mindestens 1m Abstand zu
"haushaltsfremden" Personen eingehalten wird UND eine eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird (soferne keine Ausnahme davon besteht)."
Liebe Grüße
Katharina und Matthias Brodnik