30.12.2020, 03:41
Abgabedatum wurde auf 19.01. verlängert, da der Lockdown für Schulen am 18.01. endet und sich bis dahin doch vielleicht noch mehr Unterzeichnende mobilisieren lassen.
Auch habe ich mehr Informationen beigefügt, die nocheinmal ein Unterzeichnen dieser Petition erreichen soll.
Neuer Petitionstext: Das Tragen der MNS-Maske für Schülerinnen und Schüler den ganzen
Schultag ab 7. Dezember zu verordnen, ohne eine Studie darüber gemacht zu haben
bzw. eine bereits existierende Studie darüber der Bevölkerung zu kommunizieren,
ob das Tragen des MNS über mehrere Stunden täglich, die Gesundheit der Kinder
durch erhöhtes CO2 in der Ausatemluft schädigt, kann nicht das Vorgehen unserer
Bundesregierung sein.
**Es sind keine Studien bekannt, die auf Kinder und Jugendliche anwendbar
sind!**
Die vorhandene Literatur und wissenschaftliche Arbeiten beschränken sich
bei den Untersuchungen auf Erwachsene. Es gibt keine mir bekannten Studien
(auch nicht nach längerer Recherche), welche die spezielle Physiologie von
Kindern miteinbezieht (e.g. hinsichtlich deutlich erhöhter Atemfrequenz,
deutlich kleinerem Lungenvolumen und erhöhte Sauerstoffnutzung). Des Weiteren
befassen sich die vorhandenen Studien mit Erwachsenen mit der Frage der
gesundheitlichen Unbedenklichkeit der MNB (= Mund-Nasen-Bedeckung) in einem eng
beschränktem Zeitraum.
Somit sind derzeitige Studien nicht relevant.
**Wir fordern, BEVOR ABERMALS eine solche Verordnung beschlossen wird, die die**
Bundesregierung
**Bundesregierung auf, entweder:**
* das Ergebnis einer bereits existierenden Studie öffentlich zu kommunizieren,
ob Kinder und Jugendliche nach mehrstündigem Tragen eines MNS potentiell
gesundheitlich geschädigt oder beeinträchtigt sind, oder
* umgehend ein Studie in Auftrag zu
geben, die das Tragen über mehrere Stunden von MNS-Masken auf potentielle
Gesundheitsgefährdung bei Kindern und Jugendlichen überprüft und in Folge
dieses Ergebnis in eine Verhältnismäßigkeit zum Nutzen des MNS zu setzen
Neue Begründung: Viele Eltern sind besorgt ob der Gesundheit ihrer Kinder und ob
ihrer wenig bis nicht gegebenen Handlungsmöglichkeiten entweder resigniert oder
zornig.
Eine solche Maßnahme zu verordnen und es zu verabsäumen, entweder öffentlich über eine nachgewiesene Unbedenklichkeit eines MNS zu informieren oder eine Studie über potentielle
Gesundheitsschäden anzustreben, wäre ist fahrlässig und einer Demokratie nicht
würdig.
Die Bundesregierung schuldet bis heute jegliche evidenzbasierte Begründung, die diese Verordnung rechtfertigt.
Da Eltern nicht einfach Ihre Kinder vom Schulunterricht zu Hause
lassen können, weil sie dann gegen die gesetzliche Schul- bzw. Unterrichtspflicht verstoßen,
gleichzeitig aber per Gesetz auch verpflichtet sind, für das Wohl ihrer Kinder
zu sorgen und sich gegen jede drohende Beeinträchtigung der Unversehrtheit
ihrer Kinder zur Wehr zu setzen, werden sie mit dem Vorgehen der Bundesregierung
in einen unverantwortlichen Konflikt gestoßen und in ihren Ängsten ignoriert.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8.802 (8.673 in Österreich)