Steuern

Aufschub der NoVA-Erhöhung 2021 für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge (N1)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung und Parlament

2.990 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.990 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

07.04.2021, 18:42

Das Thema der Nichtvorhandenen Ladeinfrastruktur bzw. die damit verbundenen hohen Investitionskosten für Klein- und Mittelbetriebe wurde noch stärker in den Fokus gestellt.


Neue Begründung:

Im Dezember 2020 beschloss die Bundesregierung bzw. das Parlament eine Erhöhung der NoVA sowie die Einbeziehung von gewerblich genutzten Nutzfahrzeugen der Klasse N1 in die NoVA. Ziel der Neuregelung sollte der Umstieg von Verbrennungsmotoren auf weniger klimaschädliche Transportmittel sein.

Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es realistische Alternativen für E-Fahrzeuge sowie vor allem auch in der Ladeinfrastruktur im gewerblichen Bereich. Diese Alternativen sind derzeit nicht vorhanden, da verfügbare E-Fahrzeuge wederim Praxisbetrieb nur sehr schwer die notwendige Reichweite für eine intensive gewerbliche Nutzung haben, noch ausreichend Ladeinfrastruktur vorhanden ist. Insbesondere ist die Ladeinfrastruktur für mehrere Fahrzeuge nur durch sehr kostspielige Investitionen zu erreichen. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Gewerbebetriebe in ländlichen Regionen.

Das bedeutet, dass Unternehmer/innen nach wie vor gezwungen sind, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren anzuschaffen.

Eine Ökologisierung von gewerblichen Fuhrparks speziell im Handwerk und Gewerbe ist mit dieser Maßnahme nicht möglich. Diese Novelle kann somit nur ein Ziel haben: Geld von der mittelständischen Wirtschaft zu beschaffen. – Einnahmen von rund 1,2 Mrd. Euro bis 2024 aus den Unternehmen werden erwartet! Quelle: NoVA 2021 - Rechner - Normverbrauchsabgabe NEU | Österreich (finanz.at)

1,2 Mrd. in drei Jahren werden dem Wirtschaftskreislauf entzogen, mit folgenden Auswirkungen:

  • Weniger Investitionen in Innovationen und betriebliche Entwicklung
  • Verteuerung der Dienstleistung und Förderung der Schwarzarbeit
  • Preiserhöhungen für Konsumenten
  • Verschärfung der Wettbewerbsnachteile für Betriebe im Grenzgebiet – hier ist besonders das Handwerk in den Regionen betroffen
  • Wettbewerbsnachteile der mittelständischen Wirtschaft, da Betriebe mit LKW-Fuhrparks nicht betroffen sind
  • Kleintransporteure verlegen ihren Fuhrpark ins grenznahe Ausland.

Beispiele von Verteuerungen:

  • VW Transporter 6.1:              2.426 Euro NoVA
  • Crafter 35 Kastenwagen:      10.800 Euro NoVA

Quelle: NoVA für LKW-Modelle sparen - Angebote und Produkte | VW Nutzfahrzeuge (vw-nutzfahrzeuge.at)

Zur Anregung, Vorsteuerabzug für alle Kraftfahrzeuge mit niedrigem CO2-Ausstoß:

Bisher werden für gewerbliche Fuhrparks aus wirtschaftlichen Gründen Fahrzeuge angeschafft, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dabei handelt es sich in der Regel um Fahrzeuge mit größerer Leistung und damit höherem CO2-Ausstoß. Kleinere Fahrzeuge z.B. aus der „Golf-Klasse“ kommen damit nicht zum Zug, selbst wenn diese ausreichend wären.

Zusätzlicher Nutzen für die Mitarbeiter, die solche Fahrzeuge als Dienstfahrzeuge auch privat verwenden: niedrigerer Sachbezug und damit höherer Nettolohn.

Für eine ökologische Wirtschaft – gegen kontraproduktive Abzocke der kleinen Gewerbebetriebe!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.054 (2.053 in Österreich)


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