Erfolg
Gesundheit

Arbeitsplätze schaffen und sichern! Berufsgesetz für Mal- und Gestaltungstherapie/Kunsttherapie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege; Gesundheit Österreich GmbH; Kunsttherapeuten, Mal- und Gestaltungstherapeuten; Gesundheitsinstitutionen; Bildungseinrichtungen; Pädagogen; Psychologen; Behinderteneinrichtungen; Krankenhäuser

4.556 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

4.556 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

14.02.2023, 10:54

Sehr geehrte Unterstützer*innen dieser Petition!

Seit dem Sammlungsende ist nun beinahe ein Jahr vergangen. Deshalb möchte sich auf diesem Wege der Fachverband für Mal- und Gestaltungstherapie bei Ihnen für die Mitwirkung herzlich bedanken und über den aktuellen Stand in Richtung Berufsgesetz für Kunst- und Gestaltungstherapie informieren.
Insgesamt konnten wir bis zum 22.02.2022 exakt 4.556 Stimmen für ein Berufsgesetz gewinnen.

Unserer Bitte, einer persönlichen Überreichung der Unterschriftenliste im Gesundheitsministerium, wurde nachgekommen. Am 16.08.2022 wurde die Obfrau und Obfraustellvertreterin des Fachverbandes für Mal- und Gestaltungstherapie, Bettina-Yvonne Krautberger und Evelyn Vrecer, vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Johannes Rauch, zu einem 45 minütigen Gespräch eingeladen, in dessen Rahmen die Petitionsergebnisse dem Bundesminister Johannes Rauch persönlich überreicht wurden.
Im Gespräch betonte der Bundesminister, dass er unser Anliegen, ein eigenständiges Berufsgesetz erwirken zu wollen, gut nachvollziehen könne und unter zwei Bedingungen hätte er auch keine sonstigen Einwände dagegen.
Die erste Bedingung wäre eine Einigkeit aller kunsttherapeutischen Schulen, im Sinne der Erstellung eines gemeinsamen Rahmencurriculums. Die zweite Bedingung seinerseits wäre eine Akademisierung der Ausbildungen.
Abgesehen von diesen Bedingungen betonte der Bundesminister, dass die Novellierung des Psychotherapiegesetzes Vorrang hätte. Jedoch könnte mit der Erstellung des Berufsgesetzes für Kunst- und Gestaltungstherapie gleich nach Abschluss der Novellierung des Psychotherapiegesetzes von Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentschutz, begonnen werden.
Der Zeitpunkt konnte vom Bundesminister jedoch nicht näher definiert werden.

Am 16.08.2022 wurde der Bundesminister auch darüber informiert, dass es bereits einen Zusammenschluss der Ausbildungsverantwortlichen von acht kunst- und gestaltungstherapeutischen Ausbildungseinrichtungen gibt und dieser die Form von regelmäßigen Treffen angenommen hat, in denen an den gemeinsamen Rahmenbedingungen gearbeitet wird. Diese Vereinigung nennt sich AK-KGTA (Arbeitskreis der Kunst- und Gestaltungstherapie-Ausbildungsverantwortlichen in Österreich).
Der Bundesminister wurde bei diesem Treffen auch davon in Kenntnis gesetzt, dass von den Ausbildungsverantwortlichen noch Sprecher*innen gewählt würden, die für den Kommunikationsaustausch zwischen AK-KGTA und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz künftig zuständig sein werden.
Die Sprecher*innenwahl hat ebenso bereits stattgefunden und der Bundesminister Johannes Rauch wurde in einer Email des AK-KGTA am 30.11.2022 über das Wahlergebnis in Kenntnis gesetzt.

Wir dürfen auf die weiteren Schritte des Bundesministeriums und des AK-KGTA gespannt sein und hoffnungsvoll in Richtung Berufsgesetz für Kunst- und Gestaltungstherapie blicken.

Ein weiterer Meilenstein in Richtung Stärkung des Berufsbildes und der berufspolitischen Wirksamkeit ist die Herausgabe des Lehrbuches für Mal- und Gestaltungstherapie im Dezember 2022. Es macht einen Unterschied, ob eine Methode schulintern unterrichtet und über die Praxis verbreitet wird, oder ob eine Methode anhand eines Lehrbuches für die Öffentlicheit transparent gemacht wird. Mehr Infos zum Buch unter: www.viaregia.at/lehrbuch-der-mal-und-gestaltungstherapie

In diesem Sinne wünscht der FMGT allen Unterstützer*innen eine kreative und berufspolitisch selbstwirksame Zeit und alles Gute weiterhin.

Mit freundlichen Grüßen

FMGT Fachverband für Mal-
und Gestaltungstherapie
Werdertorgasse 12/3
A-1010 Wien

Obfrau – Bettina-Yvonne Krautberger:
Tel. +43 664 64 74 253
Telefonzeiten: Di 09-12 Uhr
obfrau@f-mgt.at


11.06.2021, 12:16

Der Zeitrahmen wurde verlängert, um weitere Unterschriften sammeln zu können. Da über den Sommer 2021 die Corona-Maßnahmen vermehrt gelockert werden und somit die persönliche Kontaktaufnahme erleichtert wird. Des Weiteren bietet sich durch den verlängerten Zeitrahmen ebenso die nächste Fachtagung für Mal- und Gestaltungstherapie (www.f-mgt.at/fmgt-fachtagung-2021) als Plattform zur Kommunikation mit potentiellen Petent_innen an.


Neues Zeichnungsende: 22.02.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3276 (3140 in Österreich)


22.03.2021, 19:22

Textformatierung und Quellennachweis hinzugefügt.


Neuer Petitionstext:

Für rechtmäßige und förderbare Arbeitsverhältnisse von mehr als 2000 diplomierten MGT*innen/Kunsttherapeut*innen!

Ohne Berufsgesetz wird die Arbeit als MGT*in/Kunsttherapeut*in nicht im Leistungskatalog für Gesundheitsberufe angeführt (www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Gesundheitsberuferegister.html). Damit haben laut Erhebungen des ÖBKT (Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie: berufsverbandkunsttherapie.com) vom Juni 2019, mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen auch keine Chance auf ein, ihrem Berufsstand entsprechendes, gesetzlich anerkanntes und förderbares Angestelltenverhältnis. Somit sind sie gezwungen, sich im Graubereich zu bewerben. Doch besonders tragisch macht der Umstand des fehlenden Berufsgesetzes die steigende Zahl an Verlusten bereits bestehender Arbeitsverhältnisse, wegen immer strengerer Überprüfungen der Arbeitsverträge seitens des Kranken- und Sozialversicherungssystems.

2009 hat die Bundesregierung für weniger als 250 diplomierte Musiktherapeut*innen in Österreich ein Berufsgesetz erlassen (jasmin.goeg.at/1588/ S.48), (www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005868). Deshalb ist ein Berufsgesetz für mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen längst überfällig.

 

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK: www.sozialministerium.at) hat bereits 2019 die GÖG (Gesundheit Österreich GmbH: goeg.at) damit beauftragt, die Grundlagen zum Berufsbild der Kunsttherapie zu bearbeiten. Bisher gab es jedoch seitens des BMSGPK keine Information bzw. Stellungnahme bezüglich der Ergebnisse und der nächsten Schritte dahingehend.

 

Bürokratie macht es Gesundheitsinstitutionen unmöglich, Mal- und Gestaltungstherapie (MGT)/KunsttherapieMGT/Kunsttherapie einzusetzen.

Institutionen haben im Rahmen des Leistungskatalogs nur ein streng reglementiertes Kontingent an Therapien zu vergeben. Um MGT/Kunsttherapie zu ermöglichen, müssen „kreative“ Wege und Lösungen gefunden werden, um gesetzlich korrekt zu bleiben. Doch auf Grund von gesetzlich geregelten Therapieschlüsseln und knapper bemessenen Fördermittel, bleiben auch in diesem Fall meist zu wenig finanzielle Mittel für die MGT/Kunsttherapie übrig, da diese ohne Berufsgesetz als nicht förderbar gilt.

Mehr als 2000 diplomierten MGT*innen/Kunsttherapeut*innen haben keine rechtmäßige und förderbare Arbeitsverhältnisse!  

Ohne Berufsgesetz wird die Arbeit als MGT*in/Kunsttherapeut*in nicht im Leistungskatalog für Gesundheitsberufe angeführt. Damit haben laut Erhebungen des ÖBKT (Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie: berufsverbandkunsttherapie.com) vom Juni 2019, mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen auch keine Chance auf ein, ihrem Berufsstand entsprechendes, gesetzlich anerkanntes und förderbares Angestelltenverhältnis. (goeg.at)Somit sind sie gezwungen, sich im Graubereich zu bewerben. Doch besonders tragisch macht der Umstand des fehlenden Berufsgesetzes die steigende Zahl an Verlusten bereits bestehender Arbeitsverhältnisse, wegen immer strengerer Überprüfungen der Arbeitsverträge seitens des Kranken- und Sozialversicherungssystems.2009 hat die Bundesregierung für weniger als 350 diplomierte Musiktherapeut*innen in Österreich ein Berufsgesetz erlassen. (www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005868)Deshalb ist ein Berufsgesetz für mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen längst überfällig. (berufsverbandkunsttherapie.com)Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK: www.sozialministerium.at) hat bereits 2019 die GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) damit beauftragt, die Grundlagen zum Berufsbild der Kunsttherapie zu bearbeiten. Bisher gab es jedoch seitens des BMSGPK keine Information bzw. Stellungnahme bezüglich der Ergebnisse und der nächsten Schritte dahingehend.Mit dieser Petition möchte der Fachverband für Mal- und Gestaltungstherapie betonen, wie dringlich die Einführung dieses Berufsgesetzes ist!

Neue Begründung:

Mal- und Gestaltungstherapie (MGT)/Kunsttherapie ist ein Gesundheitsberuf!

Die Mal- und Gestaltungstherapie/Kunsttherapie unterstützt bewiesenermaßen den Heilungsprozess von körperlichen und psychischen Erkrankungen. Darüber hinaus wird betont, dass andere Therapieverfahren die Mal- und Gestaltungstherapie/Kunsttherapie nicht ersetzen können. Deshalb braucht es eine Öffnung des Arbeitsmarktes für MGT/Kunsttherapie durch ein Berufsgesetz.

 

Der fMGT (Fachverband für Mal- und Gestaltungstherapie) setzt sich für die Erwirkung eines Berufsgesetzes für die Mal- und Gestaltungstherapie (MGT) sowie die Kunsttherapie ein, damit diese in die Liste der Gesundheitsberufe aufgenommen werden können.

Der fMGT sieht es als seine Verantwortung an, die wertvolle Arbeit der MGT*innen und der Kunsttherapeut*innen auf einem gesetzlich fundierten Boden zu verankern und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern sowie bestehende Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich zu legalisieren und zu sichern.

 

Mit dieser Petition möchte der Fachverband für Mal- und Gestaltungstherapie betonen, wie dringlich die Einführung dieses Berufsgesetzes ist!

 Wir 

Vielen bitten Sie daher,Dank, dass Sie mit Ihrer Unterschrift unser Anliegen unterstützen!

Info's 

Infos zumüber den Fachverband für Mal- und Gestaltungstherapie finden Sie hier: www.f-mgt.at

 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 34 (34 in Österreich)


22.03.2021, 12:52

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


19.03.2021, 19:55

Inhaltlich weiterführende Links hinzugefügt


Neuer Petitionstext:

Bürokratie macht es Gesundheitsinstitutionen unmöglich, Mal- und Gestaltungstherapie (MGT)/Kunsttherapie einzusetzen.

Institutionen haben im Rahmen des Leistungskatalogs nur ein streng reglementiertes Kontingent an Therapien zu vergeben. Um MGT/Kunsttherapie zu ermöglichen, müssen „kreative“ Wege und Lösungen gefunden werden, um gesetzlich korrekt zu bleiben. Doch auf Grund von gesetzlich geregelten Therapieschlüsseln und knapper bemessenen Fördermittel, bleiben auch in diesem Fall meist zu wenig finanzielle Mittel für die MGT/Kunsttherapie übrig, da diese ohne Berufsgesetz als nicht förderbar gilt.

Mehr als 2000 diplomierten MGT*innen/Kunsttherapeut*innen haben keine rechtmäßige und förderbare Arbeitsverhältnisse!

Ohne Berufsgesetz wird die Arbeit als MGT*in/Kunsttherapeut*in nicht im Leistungskatalog für Gesundheitsberufe angeführt. Damit haben laut Erhebungen des ÖBKT (Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie)Kunsttherapie: berufsverbandkunsttherapie.com) vom Juni 2019, mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen auch keine Chance auf ein, ihrem Berufsstand entsprechendes, gesetzlich anerkanntes und förderbares Angestelltenverhältnis. (goeg.at)

Somit sind sie gezwungen, sich im Graubereich zu bewerben. Doch besonders tragisch macht der Umstand des fehlenden Berufsgesetzes die steigende Zahl an Verlusten bereits bestehender Arbeitsverhältnisse, wegen immer strengerer Überprüfungen der Arbeitsverträge seitens des Kranken- und Sozialversicherungssystems.

2009 hat die Bundesregierung für weniger als 350 diplomierte Musiktherapeut*innen in Österreich ein Berufsgesetz erlassen. (www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005868)

Deshalb ist ein Berufsgesetz für mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen längst überfällig. (berufsverbandkunsttherapie.com)

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)(BMSGPK: www.sozialministerium.at) hat bereits 2019 die GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) damit beauftragt, die Grundlagen zum Berufsbild der Kunsttherapie zu bearbeiten. Bisher gab es jedoch seitens des BMSGPK keine Information bzw. Stellungnahme bezüglich der Ergebnisse und der nächsten Schritte dahingehend.

Mit dieser Petition möchte der Fachverband für Mal- und Gestaltungstherapie betonen, wie dringlich die Einführung dieses Berufsgesetzes ist!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Österreich)


19.03.2021, 10:14

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte geben Sie Quellen (Links/URLs) für die folgenden Aussagen an:

- Damit haben laut Erhebungen des ÖBKT (Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie) vom Juni 2019, mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen auch keine Chance auf ein, ihrem Berufsstand entsprechendes, gesetzlich anerkanntes und förderbares Angestelltenverhältnis.

- 2009 hat die Bundesregierung für weniger als 350 diplomierte Musiktherapeut*innen in Österreich ein Berufsgesetz erlassen.


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