16.02.2020, 22:05
Studierende sind genauso wie SchülerInnen bei einem negativen Asylbescheid von der Abschiebung bedroht, daher wird die Petition erweitert und konkretisiert.
Eine ausführliche Erklärung mit Tabellen gibt es unter: www.abschiebestopp.com
Johann Bacher/ Ulrike Raidl
Neuer Petitionstext: Asylwerber, Geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene, die bereits seit längerem in Österreich leben, haben kaum Erwerbsmöglichkeiten, wenn ihr Asylverfahren noch laufend ist. Viele von ihnen nutzen die Zeit sinnvoll, um sich (weiter-)zu bilden. Sie besuchen eine weiterführende Schule, wie z.B. eine AHS-Oberstufe, eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule oder eine Schule besuchen für Sozialbetreuungsberufe, oder studieren an einer Universität oder Hochschule, sofern sie über eine Hochschulberechtigung verfügen.
Die Schwierigkeiten dieser Jugendlichen sind:
Sie
* verfügen nur über begrenzte finanzielle Mittel und haben gleichzeitig oft keinen oder
bestenfalls einen negativen Bescheid erhalten, eingeschränkten Zugang zu öffentlichen Förderungen,
* haben keine Möglichkeit auf Unterstützung durch Eltern, wenn sie alleine geflüchtet sind,
* leben in ständiger Angst abgeschoben zu werden.
Die genannten Belastungen gelten auch für SchülerInnen im Pflichtschulbereich (Volksschule, Mittelschule, AHS-Unterstufe, Polytechnische Schule). In Oberösterreich sind dies 1987 SchülerInnen (Stand Jänner 2019), die in ständiger Angst vor einer Abschiebung leben.
Asylwerbende SchülerInnen und Studierende sollen ohne diese Unsicherheiten ihre Schule besuchen oder ihr Studium absolvieren können. Wir fordern daher
• einen Abschiebestopp für SchülerInnen und Studierende und
• ein anschließendes Bleiberecht für ein Schülervisum zu wechseln. Sie müssen Jahr, wenn bestimmte Leistungen erbracht
werden. In dieser Zeit kann die Schule verlassen und werden abgeschoben. Rot-Weiß-Rot-Karte beantragt werden.
Mit einer einfachen Gesetzesänderung könnte der Antrag auf ein Schülervisum möglich gemacht
Neue Begründung: Einige Asylwerber haben sehr gute Deutschkenntnisse erworben Abschiebestopp und Bleiberecht sollen nicht bedingungslos gewährt werden, sondern an zu definierende Leistungen und eine bestimmte Aufenthaltsdauer geknüpft werden. Die SchülerInnen und Studierenden, die sich bemühen und damit die von ihnen geforderten Leistungen erbringen, könnten dadurch zu Vorbildern für andere Geflüchtete werden.
Politik würde in der Folge an Glaubwürdigkeit gewinnen, da das Motto „Integration durch Leistung“ nicht nur dahin gesagt wäre, sondern wirklich umgesetzt wird.
Die Vorteile für Österreich wären:
* Der wirtschaftliche Nutzen ergibt sich dann, wenn nach erfolgreichem Abschluss der weiterführenden Schule oder des Studiums die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten beruflich eingesetzt werden können. Nach etwa 4,5 Jahren würden sich beispielsweise für den österreichischen Hauptschulabschluss nachgeholt. Sie besuchen eine weiterführende Schule Staat die Bildungsausgaben für einen BHS-Abschluss lohnen und sind er würde mehr einnehmen als fleißige Schüler sehr beliebt. ausgeben.
Die österreichische Wirtschaft braucht dringend gut ausgebildete Arbeitskräfte, trotzdem werden motivierte junge Menschen abgeschoben.
Wer sich anstrengt und gut integriert, hat soll eine Chance auf eine Ausbildung verdient! haben!
* Geflüchtete SchülerInnen bzw. Studierende eröffnen den Schulen und Hochschulen, die sie besuchen, einen Zugang zu anderen Kulturen und bereichern damit diese Einrichtungen.
* Sozial wird vermieden, dass Freundschaften, die zwischen den Geflüchteten und einheimischen Jugendlichen geschlossen wurden, zerstört werden. Das würde ebenfalls Vertrauen in die Politik fördern.
Die Umsetzung der Forderungen würde zudem einen Beitrag zu einer angstfreien Umsetzung von Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährleisten.
"1. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen ethnischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.“
(Artikel 26, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 899 (884 in Österreich)