Studentenheimgesetz; Besuchsverbot; Heimstatut
Hinsichtlich "In vielen Studierendenheimen herrschen internatsähnliche Zustände; das reicht von Besuchsverboten bis hin zu festgelegten Ausgehzeiten. So darf das angekündigte studentische Wohnen auf keinen Fall aussehen!" Liegt das nicht mehr oder weniger im Ermessen des Heimbetreibers, der das Heimstatut festlegt? Welche gesetzlichen Möglichkeiten gäbe es da laut Studentenheimgesetz § 15? (Anm.: Das Gesetz wurde ja vor 2 Jahren abgeändert, als eure KollegInnen noch in der ÖH-Bundesvertretung da mitsprechen konnten. Also so schnell wird sich's wohl nimmer ändern.)
Quelle: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009618