Volksvertreter Thomas Wörgetter
Stellungnahme zur Petition STOPP dem Luxushotel am Tragstätt Areal in Fieberbrunn!
WIR für Fieberbrunn - Bürgerliste für ALLE - JUFI, zuletzt bearbeitet am 05.12.2023
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Zur Petition der Grünen Liste Fieberbrunn, möchten wir folgende Punkte ins richtige Licht rücken, die Sachlage schildern und damit auch unseren momentanen Standpunkt der Liste „Wir für Fieberbrunn – Bürgerliste für ALLE“ bekanntgeben.
Die Gemeinde Fieberbrunn erwarb die gesamte Land- und Forstwirtschaft des Hofes Tragstätt um 2,3 Mio. €. Der Verkaufspreis für das Hotelgrundstück lag im Jahr 2010 bei 2,0 Mio. €, im Jahr 2016 bei 2,9 Mio. € und im Jahr 2018 bei 3,7 Mio. €. 2021 fixierte der Gemeinderat den Grundstückspreis einstimmig auf 3,9 Mio. €.
Was man an dieser Stelle noch wissen sollte, ist, dass das Land Tirol zum damaligen Kaufzeitpunkt der Gemeinde die Widmung als touristischer Großbeherbergungsbetrieb in Aussicht stellte. Eine Aufschließung für Wohnzwecke war aus Sicht der Abteilung Raumordnung nicht vorstellbar.
Da die Nächtigungszahlen zum damaligen Zeitpunkt rückläufig waren, kam dies der Gemeinde sehr gelegen.
Eine Hotelansiedelung in diesem Ausmaß bringt unserem Ort ca. 1,5 Mio. € an einmaligen Einnahmen, die sich aus Erschließungskostenbeitrag, Wasser- und Kanalanschlussgebühren zusammensetzen. Die Aufschließungskosten, welche die Gemeinde zu übernehmen hat, werden nur einen Teil dieses Betrages in Anspruch nehmen und kommen nicht nur dem Hotelbetrieb, sondern auch der Allgemeinheit in Form von Straßenverbesserungen und der Erhaltung des öffentlichen Erholungsraums außerhalb des Hotelgrundstücks zugute. Mit den Mehreinnahmen kann die Aufrechterhaltung der bestehenden Rosenegger Infrastruktur langfristig finanziert und damit gesichert werden. Die derzeit geringen Frequenzzahlen der Langläufer, Winterwanderer, Tourengeher und Rodler würden die Finanzierung dieser Infrastruktur ohne die geplante Hotelansiedlung auf kurz oder lang in Frage stellen und gefährden.
Weiters bringt die Hotelansiedlung geschätzte 200 - 250.000 € an jährlichen Mehreinnahmen in die Kassa des Tourismusverbands (Kurtaxe und Pflichtbeitrag), weitere 150 – 200.000 € in die Kassa der Gemeinde (Kommunalsteuer, Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, Getränkesteuerausgleichsberechnung nach Nächtigungen). Die Einnahmen für die Bergbahnen liegen bei einer Annahme, dass das Hotel nur 50% Skifahrer buchen, im Bereich von ca. 500 000 - 600.000 €. Zahlreiche heimische Wirtschaftsbetriebe, vor allem Skischulen, Skiverleih, Bekleidungsgeschäfte und Skihütten werden von den Hotelgästen profitieren und ihre Umsätze steigern können.
Wenn der Investor bis zum 31.12.2023 die ihm gesetzten Fristen nicht einhält, erhält die Gemeinde eine Strafzahlung von 1.250.000 € und das Grundstück gehört wieder der Gemeinde.
Wenn nun die im Gemeinderat im Jahr 2021 einstimmig beschlossenen Vertragsbestimmungen durch ein Fehlverhalten der Gemeinde nicht eingehalten werden, dann wird sich die Gemeinde mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe beschäftigen müssen. Zu einer Nichteinhaltung kann schon eine fehlende Unterstützung seitens des Gemeinderates bei der Bewilligung führen. Wenn ein Gemeinderat gegen diese Hotelansiedlung ist, dann ist es aus Rücksicht auf die wirtschaftlichen Hintergründe und auch in Hinblick auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit jedenfalls besser auf eine Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen seitens des Hotelinvestors und damit auf eine gänzliche oder teilweise Strafzahlung zu hoffen, als nach aufwendigen Gerichtsprozessen mehr Schaden als Nutzen zu verursachen.
Mögliche Konsequenzen eines Vertragsbruchs:
Die Konsequenzen eines Vertragsbruches seitens der Gemeinde wären fatal. Investor und Hotelbetreiber haben aufgrund der Zusicherungen des Gemeinderates zur Unterstützung des Bewilligungsverfahrens schon Vorleistungen in Millionenhöhe erbracht. Dazu gehören insb. Rechtsanwalts- und Steuerberatungskosten, Gesellschaftsgründungskosten, Finanzierungsverhandlungen auf dem internationalen Finanzmarkt, die Kosten für die Einreichplanung, die Kosten für das Brandbook, die Auftragsvergabe an das Projektmanagement, die Beauftragung von Statiker, Wasserrechtsplaner, Naturschutzplanung, Heizungs- und Sanitärplanung, die Beauftragung der Interieurplanung, um die wichtigsten zu nennen. Allein eine Einreichplanung hat nach der Honorarordnung der Architekten einen Wert von ca. 6 % der Baukosten, also einen Wert von mindestens 3 Mio. €. Auch wenn noch nicht alle Leistungen erbracht sind und Aufträge storniert werden können, sind für jedes Auftragsstorno Pönalzahlungen fällig, die in die Schadenersatzforderungen einfließen werden. Ruf- und Geschäftsschädigung sowie Schadenersatzforderungen wegen entgangener künftiger Gewinne werden auch Bestandteil dieses Prozesses sein. Wir haben im Streitfall mit internationalen Rechtsanwaltsbüros zu tun, allein die Prozesskosten würden Hunderttausende von Euros betragen, ganz zu schweigen vom enormen Zeitaufwand, der mit solchen Prozessen verbunden wäre und die sonstige Gemeindearbeit - zumindest des Bürgermeisters und des Amtsleiters - monatelang lahmlegen würde. Von Handlungen, die einen Vertragsbruch auch nur teilweise bewirken können, kann daher nur eindringlich abgeraten werden.
Fakt ist: Der Investor hat den Kaufpreis bereits auf ein Treuhandkonto überwiesen, und hat bis Ende Dezember seiner Verpflichtung nachzugehen, die Gesamtfinanzierung sicherzustellen.
Wir können aufgrund des bereits laufenden Vertrags nur warten, ob die Fristen seitens des Investors eingehalten werden, ansonsten kann unserer Gemeinde ein erheblicher Schaden entstehen.
Werden die Fristen vom Hotelinvestor und -betreiber nicht eingehalten, werden auch wir einer Verlängerung des Vertrages nicht mehr zustimmen. Bei weiteren Entscheidungen gilt es aber immer mit Bedacht darauf zu achten, dass es zu keinen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen wird. Wir sind uns unserer Verantwortung unseren Bürgern gegenüber bewusst, und lassen uns nicht dazu verleiten Entscheidungen zu treffen, die mit einem hohen finanziellen Risiko für die Gemeinde verbunden wären.
Jedes Gemeinderatsmitglied kann durch eine ablehnende Stimme die Gefahr eines Schadenersatzes herbeiführen. Auch der „Grünen Liste“ ist es bewusst, dass sie durch ihr Verhalten der Gemeinde beträchtlichen Schaden zufügen kann.