FREIER SAATGUTTAUSCH für Erhalter*innen der Vielfalt

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DG Sante, Europäische Kommission

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  1. Launched 2021
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Petition addressed to: DG Sante, Europäische Kommission

EU-Pflanzenpasspflicht gefährdet die Erhaltung alter Obst- und Gemüsesorten.
Wir fordern daher Ausnahmen von der Pflanzenpasspflicht für Erhalter*innen der Kulturpflanzenvielfalt.
Seit Jahrhunderten erhalten wir, (Haus)gärtner*innen und Bäuer*innen, die Kulturpflanzenvielfalt, indem wir von alten und seltenen Sorten Samen oder anderes Vermehrungsgut gewinnen und es an Interessierte versenden. Unsere Erhaltungsarbeit ist in Gefahr, denn die Verordnung 2016/2031/EU zwingt uns, für den Versand unseres Saatgutes einen Pflanzenpass auszustellen. Dazu berechtigt ist man erst nach einem kostspieligen Anerkennungsverfahren.
Wir befürchten, dass sich Viele dieser Prozedur nicht unterziehen werden und ihre wertvolle Erhaltungsarbeit aufgeben.
Zugang zu freiem Saatgut und das Recht, unser Saatgut weiterzugeben, dürfen nicht eingeschränkt werden.
Im Zuge der Evaluation des Artikels 79 der Verordnung 2016/2031 EU fordern wir Ausnahmen von der Verpflichtung, Pflanzenpässe auszustellen:
·        Wir fordern eine generelle Ausnahme für Menschen und Organisationen, die sich mit der Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt in Gartenbau und Landwirtschaft beschäftigen.
Alle diejenigen, die selbst Saatgut produzieren und dieses Saatgut in kleinen Mengen an die Nutzer*innen von Saatgut abgeben, sollen keine Pflanzenpässe auszustellen brauchen.
·        Wir fordern, dass die Ausnahme auch im sog. Fernabsatz (Postversand) gelten soll.
Dabei darf das Überschreiten nationaler Grenzen bei der Definition von Fernabsatz keine Rolle spielen, dies würde dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU widersprechen.
·        Wir fordern: Keine Registrierungspflicht für Erhalter*innen der Kulturpflanzenvielfalt! Auch Saatgut, das nicht-kommerziell vermehrt und weitergegeben wird, muss von der Pflanzenpasspflicht ausgenommen werden.
 Die kulturell wichtige Erhaltungsarbeit und die Qualität dieser Arbeit sollte durch Anreize verschiedener Art staatlich gefördert werden, keinesfalls darf sie durch bürokratische oder finanzielle Hürden eingeschränkt werden.
Allein schon durch die Bewahrung und Ausweitung der biologischen Vielfalt im Bereich der Kulturpflanzen wirken wir der Ausbreitung von Pflanzenschädlingen entgegen. Ein kleinteiliger Anbau verschiedener Arten und Sorten und ein regelmäßiger Fruchtwechsel stellen natürliche Barrieren gegen die Verbreitung von Pflanzenschädlingen dar.
Wir stellen fest: Pflanzenschädlinge sind vor allem ein Problem des monokulturellen Anbaus in industriellem Maßstab, dieses Problem darf nicht auf Kosten der Vielfalt und der Erhalter*innen der Vielfalt bearbeitet werden.
Wir bitten daher, unsere Petition zu unterstützen und unsere Anliegen weiter zu tragen.
 
ArchemitZukunft & „unverblümt“, www.archemitzukunft.net
Kampagne für Saatgutsouveränität, www.saatgutkampagne.org
ÖBV Via Campesina Austria, www.viacampesina.at
URKORN TIROL, www.urkorn.tirol
Kontakt: gemeinsam@archemitzukunft.net

Reason

Die UN-Erklärung über die „Rechte von Kleinbauern und –bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ (UNDROP) erkennt das Recht auf Saatgut als Menschenrecht an und verpflichtet gleichzeitig die Staatengemeinschaft dazu, dieses Recht anzuerkennen und freien Zugang zu Saatgut zu gewährleisten. („The right to save, use, exchange und sell their farm-saved seed or propagating material.“ Art. 19) 
 Offizielle deutschsprachige Version der UNDROP : https://www.un.org/depts/german/gv-73/band1/ar73165.pdf
Illustrierte Broschüre dazu: www.viacampesina.at/undrop-illustrierte-ausgabe_lvc-final/
Auch die staatlichen und überstaatlichen pflanzengesundheitlichen Regulierungen des Angebotes von Saat- und Pflanzgut haben diese Rechte gemäß Artikel 19 UNDROP zu beachten und anzuerkennen. Pflanzengesundheitliche Regulierungen dürfen nicht das Recht auf Saatgut beschneiden. 
Wer sind die „Erhalter*innen der Vielfalt“?
Erhalter*innen erzeugen Saat- und Pflanzgut, das im Sinne der Saatgutsouveränität zur nachhaltigen und dauerhaften Nutzung, zur Weitervermehrung, zur Erprobung der Standortanpassungsfähigkeit, im Rahmen der Weiterführung des Handwerks der traditionellen Samengärtnerei, sowie der bäuerlichen Erhaltungszucht geordert und verschickt wird. Viele, jedoch nicht alle Erhalter*innen sind in Netzwerken oder Vereinen organisiert.
Der Erlös aus der Arbeit deckt die auflaufenden Kosten kaum. Der Kommerzialisierung von Erhaltungsarbeit sind enge Grenzen gesetzt, da die Bezieher*innen des Saat- und Pflanzgutes die Sorten selbst weiter vermehren sollten und diese daher nicht jährlich auf’s Neue beziehen.
 Die in vielfacher Hinsicht gemeinwohlorientierte Arbeit der Erhalter*innen und ihrer Verbände und ihre bisherige Rolle bei der Eindämmung von Pflanzenschädlingen muss in der Gesetzgebung zur Pflanzengesundheit gewürdigt werden. Den Erhalter*innen und ihren Verbänden dürfen keine weiteren Hindernisse ökonomischer oder bürokratischer Art in den Weg gestellt werden.
EU- Verordnung 2016/2021 über Pflanzengesundheit: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32016R2031
AGES – Information zur Pflanzenpasspflicht: www.pflanzenschutzdienst.at/binnenhandel-neu/faqs-pflanzenpass-neu/

Petition details

Petition started: 05/23/2021
Collection ends: 07/09/2023
Region: European Union
Topic: Civil rights

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News

  • Umsonst gesät? Aufruhr im Gemüsebeet!
    Sie haben die Petition freier Saatguttausch für ErhalterInnen der Vielfalt unterzeichnet. Jetzt wenden wir uns mit einer neuen Bitte an Sie:
    Unterschreiben Sie auch unsere neue Petition:
    Freier Zugang zu Saatgut ist Aller Leute Recht!
    denn die Saatgutsouveränität steht jetzt akut auf dem Spiel.

    Es ist erschreckend: Kurz vor dem Abschluß der Verhandlungen zum EU-Trilog sind die wesentlichsten Punkte nach wie vor ungelöst wie etwa die FRAGE: Wem gehört traditionelles Saatgut eigentlich? Darf es von einer Firma als ihre Sorte angemeldet werden?
    Doch rund ums Saatgut ist es ruhig geworden. Verdächtig ruhig, meint SeedWatch, die Rechercheabteilung der Initiative Unverblümt und fragte den zuständigen Rapporteur des EU-Parlaments Herbert Dorfmann, ob wir Seed Saver in der neuen Verordnung Rechtssicherheit bekommen. Seine Antwort: "Nein."

    Nach jahrelanger Recherche steht nun fest: Das Registrieren traditioneller Kuturpflanzensorten verschafft zwar den Anmeldern (Saatgutfirmen) exklusive Vorteile, die bisherigen ErhalterInnen dieser Linien bleiben aber auf der Strecke. Sie haben weder Parteiensstellung im Zulassungsverfahren, noch Rechtssicherheit ...........und das als Dank dafür, dass sie diese Sorten vor dem Verschwinden gerettet haben.

    Die Privatisierung durch missbräuchliche Aneignung findet also jetzt schon hinter unseren Gartentüren statt. Was aber sagt der neue Entwurf für eine europaweite Saatgutregulation dazu? Die Antwort dazu ist kurz und ernüchternd: Nichts! Aber was nicht in unser aller Sinn reguliert wird, ist vogelfrei, sozusagen zum Abschuss freigegeben.

    Liebe Leute, die Zeit drängt. Noch dieses Monat werden die VertreterInnen des Triloges (EU Kommission, Rat, Parlament) den neuen Gesetzesentwurf vorlegen. Von der Erhaltung der Biodiversität wird kaum noch geredet. Von uns SaatguterhalterInnen sowieso nicht.
    Die Initiative Unverblümt ist unseres Wissens nach die einzige Organisation, die sich des Themas der missbräuchlichen Aneignung durch Registrierung traditioneller Sorten annimmt und aktiv dagegen ankämpft. Eigens dafür haben wir ein visionäres Gegenkonzept entwickelt:
    das AllerLeuteRecht auf Zugang zu Saatgut für alle.

    Es geht schlicht und einfach um die Frage, ob wir, ob unsere Kinder einmal ein Samenkorn in die Erde legen dürfen, ohne ein Verwaltungsstrafverfahren, ein zivilrechliches Verfahren wegen Wettbewerbsverzerrung und/oder eine strafrechtliche Anzeige wegen Betrugs am Hals zu haben.

    Bitte unterstützen Sie die Petition mit Ihrer Unterschrift und indem Sie dieses Email an viele Menschen weiterleiten!
    Freier Zugang zu Saatgut ist Aller Leute Recht!
    mit vielfältigen Grüßen,
    Florian Walter, Verein Unverblümte Sortenfibel

    (1) FAQs zum AllerLeuteRecht: https://www.archemitzukunft.net/allerleuterecht
    (3) Die Unverblümte Sortenfibel: https://www.archemitzukunft.net/sortenfibel
    (4) UNDROP Declaration (Saatgut Art.19)
    Kontakt und Newsletter: https://www.archemitzukunft.net/kontakt

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • NEWS IN ENGLISH SEE HOMEPAGE www.archemitzukunft.net, Du willst weiterhin Infos bekommen? --> email an:gemeinsam@archemitzukunft.net

    Die Initiative Unverblümt hat die Petition bei der EU-Kommission eingereicht und um einen Übergabe-Termin gebeten.
    Wir haben nicht einmal eine Bestätigung des Eingangs bekommen. Trotz vieler Telefonate und Emails gibt es keine Stellungnahme der Kommission.
    Die Pflanzengesundheitsverordnung ist nach wie vor in Kraft und wird evaluiert. Dort scheint sich nichts zu bewegen.
    In der Zwischenzeit arbeiten die EU-Gremien aber fleißig an anderer Stelle am Thema Saatgut und Saatgutweitergabe.
    --> Es gibt einen neuen Vorschlag für eine EU-weite einheitliche Saatgutverordnung.
    Wir stellen fest: Es schaut gar nicht gut aus. Der freie Saatguttausch und die Existenz von freien Sorten sind akut gefährdet!
    So gut wie alle Akteure sinds ich darüber einig, dass die letzten Saatgutressourcen für den freien Markt verfügbar gemacht werden sollen. Saatgutindustrie, Bauernbund, aber auch Biobauern, NGOs, Demeter-Züchter usw. streiten nur mehr darüber, wie das im Detail aussehen soll und wer den größten Anteil am Kuchen bekommt.
    Für die Erhaltung der Biodiversität ist das schädlich, denn es fördert die missbräuchliche Aneignung von Sorten und damit die Enteignung derer, die diese Sorten erhalten.
    Mit natürlichen Ressourcen ist das so eine Sache. Entweder sie gehören uns allen, dann sprechen wir von Gemeingut. Oder der Staat beansprucht sie für sich, dann sind sie verstaatlicht.
    Was gar nicht geht ist, wenn jemand, dem sie nicht gehören, sie Profiteuren zur Verfügung stellt.
    Doch genau das beabsichtigt die Kommission derzeit.
    Wir bleiben dabei: Das Recht auf Saatgut ist ein Menschenrecht! Ein Menschenrecht ist nicht verhandelbar und keine Ausnahme, sondern die Regel.
    Bitte leitet den Appell der Initiative Unverblümt an möglichst viele Freund:innen weiter! Siehe unten bzw. im Anhang oder unter www.archemitzukunft.net/
    Wichtige Texte, Fallbeispiele und ein Werkzeug für die praktische Umsetzung im Garten:
    Die Unverblümte Sortenfibel 2024, 2. Auflage jetzt bestellen
    Mit unverblümten Grüßen,
    Florian Walter, Initiative Unverblümt
    gemeinsam@archemitzukunft.net
    ___
    21.4.2024
    Sehr geehrte EU_Abgeordnete!

    Vorsicht!
    Saat- und Pflanzgutverordnung beruht auf falschen Annahmen!

    In der Initiative Unverblümt und dem Verein „Unverblümte Sortenfibel“ haben es sich Menschen zur Aufgabe gemacht, in ihren Gärten und auf ihren Bauernhöfen Kulturpflanzensorten zu erhalten und weiter zu entwickeln. Wir sind selbst als Erhalter und Erhalterinnen einer größeren Palette verschiedener Kulturpflanzensorten aktiv, wir sind Landwirte, Gärtnerinnen und Hausgärtner.
    Die EU-Kommission hat einen Entwurf zu einer gemeinsamen Saat- und Pflanzgutregulierung vorgestellt, der Ihnen in den nächsten Tagen zur Abstimmung vorgelegt wird. Trotz unserer vielfältigen Bemühungen enthält er weiterhin einen fundamentalen Denkfehler, eine falsche Annahme:

    Die Verordnung ermöglicht eine einseitige Aneignung von „genetischen Ressourcen“ durch Einzelne zur exklusiven Nutzung. Damit unterstellt die Verordnung die Grundannahme, nicht registrierte Sorten gehörten niemand.

    • Sogenannte „Genetische Ressourcen“ liegen ja nicht einfach auf der Straße herum. Sie werden von Erhalter:innen gepflegt, vermehrt und weiter entwickelt. Die in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen greifen fundamental in das Recht der Erhalter:innen ein, über die von ihnen über Jahre mühevoll erhaltenen Sorten zu verfügen. Die Aneignung dieser Sorten durch Einzelne kommt legalisierter Bio-Piraterie gleich.
    • Die Biodiversitätskonvention verlangt ausdrücklich die Zustimmung der „Gebenden“ (Art. 15.5) und eine einvernehmliche Übereinkunft über die Bedingungen der Weitergabe (Art. 15.4). Dies ist im vorliegenden Verordnungsentwurf nicht vorgesehen.
    (...) Die vielen Regionaltypen, Sorten und Herkünfte an Kulturpflanzen, die von den Erhalter:innen gepflegt wurden und werden, repräsentieren den genetischen Schatz der Kulturpflanzen-Biodiversität. Dieser Schatz gehört uns allen, er ist Gemeingut.
    Der vorliegende Entwurf (..) würde zur Folge haben, dass viele Erhalter:innen ihre Tätigkeit einstellen – ein unwiederbringlicher Verlust für die Diversität. Die unzähligen Amendments (..) sorgen für ein schier unüberschaubares Wirrwarr, das offensichtlich das Wesentliche aus dem Fokus verloren hat: die Menschen, die sich mit dem Saatgut beschäftigen und die Agro-Biodiversität. Also jene, die keine Lobby und keine wirtschaftlichen Interessen haben, aber von höchstem gesellschaftlichem Interesse sind.

    „Man soll nur unterschreiben, was man gelesen und verstanden hat.“
    Wir hoffen, sie haben ausreichend Informationen, um die Folgen der Saat- und Pflanzgutverordnung abschätzen zu können. Wenn das nicht der Fall ist, dann bitten wir Sie, stimmen Sie dem vorliegenden Verordnungsentwurf nicht zu!

    Mit unverblümten Grüßen
    (gekürzt, ganzer Brief www.archemitzukunft.net )

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