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Regiune: Germania

Stimmen Sie für eine Stärkung der Naturmedizin im deutschen Gesundheitssystem?

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fundal

Naturmedizin ist ein Sammelbegriff für Behandlungsmethoden, die sich als Gegenpol sowie als Ergänzung zur wissenschaftlich orientierten Medizin sieht. Dazu zählen unter anderem homöopathische (z.B.: Globuli) und anthroposophische Ansätze (z.B.: Kupfer gegen Durchblutungsstörungen) sowie Pflanzenheilkunde (z.B.: Kamillentee gegen Bauchschmerzen). Zurzeit bezahlen bzw. bezuschussen die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vereinzelt naturmedizinische Verfahren und Produkte. Im Unterschied zu wissenschaftlich ausgerichteten Verfahren benötigen diese naturmedizinischen Methoden keine Überprüfung in klinischen Studien, bevor sie zugelassen werden. Dafür wurden gesetzliche Sonderregelungen geschaffen. Die Unterstützenden der Naturmedizin fordern eine Stärkung dieser im deutschen Gesundheitssystem. Dies soll zum einen über eine fünfjährige Modellphase erreicht werden, in der naturmedizinische Behandlungen pauschal von den GKV erstattet werden. Zum Anderen soll die Forschung finanziell gestärkt sowie Grundkenntnisse der Naturmedizin in Ausbildungs- und Berufsordnungen medizinischer Berufe vermittelt werden. Des Weiteren sollen Expertinnen und Experten der Naturmedizin in Gremien des Gesundheitswesens stärker vertreten werden und die Patientinnen und Patienten mehr Mitspracherecht erhalten.

Întrebări parțiale

1. Sollen die Kosten für naturmedizinische Behandlungen für die Dauer eines fünfjährigen Modellverfahrens von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurden?

Fundal: Derzeit werden einige wenige naturmedizinische Leistungen als Regelversorgung von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstattet. Den Großteil der Behandlungen zahlen Patientinnen und Patienten selbst.

Befürworterinnen und Befürworter der Naturmedizin fordern daher ein fünfjähriges Modellverfahren. Während dieser Zeit sollen Menschen, die Naturmedizin nutzen wollen, einen Anspruch auf Erstattung der Kosten haben. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von Ärzten und Ärztinnen verschrieben werden. Das Modellverfahren wird durch wissenschaftliche Untersuchungen begleitet. Nach den fünf Jahren soll, abhängig von deren Auswertung, eine dauerhafte Übernahme als Kassenleistung erfolgen.

pro

Mehr Menschen erhalten die Möglichkeit, naturmedizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen oder haben die Wahl, die in der Regel sanfteren Methoden auszuprobieren - unabhängig davon, welche Leistungen übernommen werden oder nicht.

Naturmedizinische Ansätze, wie die ganzheitliche Betrachtung der Patientin oder des Patienten und der Fokus auf Prävention, können dazu führen, dass sich Menschen besser behandelt fühlen. So kann Naturmedizin ergänzend zur konventionellen Medizin eingesetzt werden.

Während der fünfjährigen Modellphase können wichtige Daten gesammelt werden. Diese könnten dabei helfen, Naturmedizin schneller und besser zu erforschen.

Contra

Naturheilverfahren würden ohne vorherige Zulassung in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Eine nachträgliche Auswertung könnte die medizinische Versorgung während der Modellphase durch die Verwendung potentiell unwirksamer Mittel auch verschlechtern.

Nicht alle naturmedizinischen Verfahren sind gleich wirksam. Sie sollten daher zunächst erforscht und durch Studien belegt werden und anschließend den normalen Zulassungsprozess durchlaufen, statt pauschal die Kosten für die Verfahren zu übernehmen.

Die Gleichstellung von Naturmedizin und konventioneller Medizin durch die Aufnahme in den Leistungskatalog wäre nicht angemessen, da es für die Zulassung konventioneller Medizin höhere Anforderungen gibt.

Completări de la întâlniri

Rund zwei Drittel der in Deutschland ansässigen Ärztinnen und Ärzte bieten zusätzlich zur konventionellen Medizin auch alternative Behandlungsmethoden an. Das zeigt, dass bereits jetzt ein Mehrwert in den Behandlungsmethoden gesehen wird.

Es gibt für die meisten Krankheitsbilder bewährte Methoden und Heilmittel innerhalb der konventionellen Medizin. Wer andere Verfahren nutzen will, kann diese selbst bezahlen.

2. Sollen mehr naturmedizinische Forschungsstudien als bisher staatlich finanziert werden?

Fundal: Der mit Abstand größte Teil von Forschungsgeldern kommt konventioneller Medizin zugute. Bisher fließt nur ein Bruchteil in naturmedizinische Konzepte. Durch eine Ausweitung der öffentlichen Förderung erhoffen sich Befürwortende neue und weiterführende Erkenntnisse.

pro

Zwei Drittel der Menschen in Deutschland haben zumindest schon einmal in ihrem Leben naturmedizinische Ansätze ausprobiert. Ein Viertel verwendet fast ausschließlich naturheilkundliche Substanzen. Naturmedizin ist also kein gesellschaftliches Randthema.

Pflanzenheilkunde, z.B. die Verwendung von Baldrian zur Besserung bei Schlafproblemen, kann aus wissenschaftlicher Sicht positive Effekte auf die Gesundheit haben. Das zeigt, dass Forschung im Bereich der Naturmedizin die universitäre Medizin bereichern kann.

Es können keine Belege zur Wirksamkeit von Naturmedizin erbracht werden, wenn kein Geld in deren Erforschung investiert wird.

Contra

Wissenschaftliche Erkenntnisse können in einigen Fällen die Wirkung einzelner naturmedizinischer Ansätze, die über den Placebo-Effekt hinausgehen, gesichert ausschließen. Zum Beispiel bei dem stark verdünnten Heilmittel "Globuli” oder den “Meridianen” (äußere körperliche Punkte, mit denen man auf innere Zustände und Organe Einfluss nehmen kann), die die Grundlage vieler Methoden der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) darstellen.

In der Vergangenheit wurden immer wieder Studien durchgeführt. Dabei konnte keine Wirkung nachgewiesen werden.

Staatliche Mittel sind begrenzt. Forschungen zu naturmedizinischen Therapien könnten auch unabhängig von staatlichen Mitteln erfolgen. Stiftungen oder Interessengruppen könnten die nötigen Gelder bereitstellen.

3. Sollte die Interessenvertretung von Patientinnen und Patienten mehr Mitspracherecht bei der Bewilligung von Behandlungsverfahren bekommen?

Fundal: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das zentrale Gremium für die Überprüfung des Leistungsanspruchs aller gesetzlich versicherten Personen in Deutschland. Anhand der Kriterien “Nutzen”, “Notwendigkeit” und “Wirtschaftlichkeit” entscheidet er über Leistungen, die von den Kassen übernommen werden. Der G-BA hat 13 Mitglieder, davon stammen zehn aus den vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im deutschen Gesundheitssystem (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverband Bund der Krankenkassen). Außerdem gibt es drei unparteiische Mitglieder, die von den genannten Organisationen einvernehmlich vorgeschlagen werden. Patientenvertretungen nehmen zwar an Sitzungen teil und haben ein Antragsrecht, allerdings sind sie nicht stimmberechtigt.

pro

Die Kosten der GKV werden von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger getragen. Diese sollten daher bei der Frage, welche Leistungen von den GKV übernommen werden, ein Mitspracherecht haben - unabhängig von den üblichen Zulassungsverfahren

Laut einer Forsa-Umfrage begrüßen 79% der befragten Deutschen das Schweizer Modell der Integrativen Medizin. Demnach werden sowohl konventionelle Medizin als auch naturmedizinische Behandlungsmethoden in ärztlichen Praxen eingesetzt und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Patientinnen und Patienten verdienen mehr Mitspracherecht bei medizinischen Behandlungen, da sie unmittelbar davon betroffen sind.

Contra

Menschen ohne medizinische Ausbildung haben nicht das nötige Wissen, um fundierte Entscheidungen zu Behandlungsmethoden zu treffen.

Bevor Leistungen von den GKV übernommen werden, werden sie nach neuestem Stand der Wissenschaft geprüft. Dabei orientieren sich die Mitglieder des G-BA an der aktuellen Studienlage.

Patientenvertretungen haben bereits jetzt das Recht, an Plenums- und Ausschusssitzungen teilzunehmen, Anträge zu stellen sowie vor Abstimmungen ihre Meinung einzubringen.

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1. Sollen die Kosten für naturmedizinische Behandlungen für die Dauer eines fünfjährigen Modellverfahrens von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurden?

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2. Sollen mehr naturmedizinische Forschungsstudien als bisher staatlich finanziert werden?

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3. Sollte die Interessenvertretung von Patientinnen und Patienten mehr Mitspracherecht bei der Bewilligung von Behandlungsverfahren bekommen?

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