Nein zur EU-Internet-Zensur - Ja zur Meinungsfreiheit!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
An die Entscheidungsträger der EU: Europäisches Parlament

22 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

22 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: An die Entscheidungsträger der EU: Europäisches Parlament

Das EU Gesetz zum EU-Datenschutz rollt auf die EU-Bürger zu und tritt ab Januar 2014 in Kraft. Massive und tiefe Einschnitte in die Grundrechte des Menschen wurden in diesem Gesetz formuliert, allen voran die Grundrechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit sind betroffen. ACTA war gestern, jetzt nimmt die EU direkt beim Einzelnen EU-Bürger auf Inhalte im Internet Einfluss. Wir sagen Nein zu diesem Zensurinstrument und lehnen es komplett ab!

Begründung

Eine EU-Aufsichtsinstitution hat massive Kontroll- und Sanktionsbefugnisse mit Bußgeldern von 250.000 bis zu 1 Million Euro für jeden Verstoß gegen den EU-Datenschutz! Bei der privaten Verbreitung von Inhalten, die sich auf einen Namen beziehen und mittels Internet oder Informationsschrift veröffentlicht werden, verlangt die EU von jedem ein strenges und striktes Selbstverwaltungsverfahren. Eine zuvor ausdrückliche Erlaubnis des Genannten, ein Verwendungszweck, eine Kategorie der Zielgruppe, die Dauer der Speicherung etc. ist immer genau und detailliert zu dokumentieren. Erst danach dürfen Aussagen und Sachverhalte, positiver, negativer oder neutraler Art in Zusammenhang mit einer Person veröffentlicht werden.

Verlangt die genannte Person ihr "Recht auf Vergessenwerden", muss der Veröffentlicher die Inhalte aus dem gesamten Internet löschen bzw. bei dem zugegangenen Empfängerkreis wieder zurückholen. Dies ist schlichtweg nicht möglich.

Verschärfungen dieser strengen Auflagen behält sich die EU vor und hat damit die Karte für die Aushöhlung der Bürgerrechte gelöst.

Gegenüber der EU-Aufsichtsbehörde ist der Veröffentlicher zur Offenlegung der Dokumentation verpflichtet, damit diese mögliche Sanktionen prüfen kann.

Diese EU-Datenschutzverordnung greift viel zu weit in die Persönlichkeitsrechte ein und ist daher im Ganzen abzulehnen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.04.2013
Sammlung endet: 11.10.2013
Region: Europäische Union
Kategorie:  

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