Gezondheid

Keine Deckelung der Gesundheitsausgaben

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Kärntner Landtag, Nationalrat
3 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

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Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2021
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Wir fordern vom Kärnter Landtag die einschlägige Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und Ländern mit 2021 auslaufen zu lassen und keine weitere Deckelung der Gesundheitsausgaben mehr zu beschließen.

Reden

Die Steigerung der Effizienz des Gesundheitswesens ist eines der Steckenpferde neoliberaler „Reformer“ der EU-Kommission. Steigerung der Effizienz heißt in diesem Zusammenhang im Ergebnis immer Beschränkung oder Senkung der Ausgaben. Der Abbau von Spitalsbetten fehlt folgerichtig in keiner der jährlichen Empfehlungen der EU-Kommission an Österreich.
Vor 10 Jahren wurde im Rahmen einer Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern eine Deckelung der Gesundheitsausgaben mit dem Durchschnitt des BIP-Wachstums der letzten fünf Jahre beschlossen. Diese Vereinbarung läuft mit 1.1.2022 aus und soll noch heuer erneuert werden. Das wäre völlig widersinnig: Würde der Einbruch des BIP im Coronajahr 2020 mitberücksichtigt, würde das möglicherweise zu einer absoluten Senkung der Gesundheitsausgaben führen.
Während der Pandemie war und ist eine gute Ausstattung mit Spitalsbetten, insbesondere auch im intensivmedizinischen Bereich, einer der wesentlichen Faktoren für eine niedrige Mortalität in Folge der Erkrankung durch Corona. Das wird auch in zahlreichen internationalen und nationalen Studien festgehalten. So etwa Hofmarcher, Singhuber: „Österreichs Allokationsproblem im Gesundheitswesen mit seiner großzügigen Ausstattung in der stationären Versorgung hat in Zeiten von Corona zur allgemeinen Beruhigung beigetragen.“ Oder: „Die durch diese Effekte gute Ausstattung des Gesundheitssystem insbesondere in Deutschland und in Österreich ist zu Pandemiezeiten jedoch ein Vorteil gegenüber anderen Systemen.*)
Mit den Anstrengungen gegen die Coronapandemie muss eine Gesundheitspolitik, die sich einseitig an Effizienzkriterien orientiert, endgültig beendet werden, denn eine starke öffentliche Infrastruktur, v. a. auch im Gesundheitsbereich entscheidet über die Resilienz einer Gesellschaft im Falle außergewöhnlicher Ereignisse.
Wir fordern deshalb vom Kärntner Landtag die einschlägige Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und Ländern mit 2021 auslaufen zu lassen und keine weitere Deckelung der Gesundheitsausgaben mehr zu beschließen.
*) Hofmarcher, M.M., Singhuber, C. (2021): Föderalismus im Gesundheitswesen: Schwächen des Covid-19 Krisenmanagements. HS&I Policy Brief, Juni 2021, Wien. http://www.SystemIntelligence.eu

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