12/07/2016, 09:08
Die Petitionsberündung wurde direkt, nicht wie bisher per link eingestellt.
Neuer Petitionstext: Seit zwei Jahren beschäftigt der Streit um das Rotwild im Erzgebirge die Medien und den Sächsischen Landtag. Dieser „Rotwildstreit“ ist kein Konflikt zwischen Wald und Wild. Es geht vielmehr um den Umgang mit dem heimischen Wild. Wald und Wild sind nicht selbst in den Konflikt involviert, sondern Spielball zwischen wirtschaftlichen Interessen des Menschen und den biologischen Grundbedürfnissen des Wildes. Dieser Konflikt lässt sich nicht allein mit Mitteln der Jagd lösen. Die Lösung liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller Menschen, die den Lebensraum von Wildtieren nutzen, insbesondere den Grundeigentümern, den Land- und Forstwirten, den die Landschaft für Freizeitaktivitäten nutzenden Menschen und den Naturschützern. Politik und Wissenschaft müssen dafür Grundlagen und Rahmenbedingungen schaffen. Um den Konflikt zwischen Lebensraum und Nahrungsbedarf der Wildtiere auf der einen und den Nutzungsinteressen der Menschen auf der anderen Seite zu lösen, müssen sich politische Rahmenbedingungen und die Praxis der Landnutzung ändern. Wildtiere, und damit auch das Rotwild, sind integraler Bestandteil des Waldökosystems. Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes muss dem öffentlichen Interesse an einem gesunden und artenreichen Wildbestand Rechnung tragen. Neben negativen sind auch positive Auswirkungen von Schalenwild auf die Artenvielfalt anzuerkennen. Rotwild ist Leitwildart für den Biotopverbund. Rotwild-Lebensräume sind großräumig zu vernetzen und eine Behinderung bei der natürlichen Wanderung ist zu unterlassen. Eine diesen Grundsätzen widersprechende Verwaltungsstruktur ist zu korrigieren.
Deshalb fordern wir:
- Stimmt die Behördenstruktur nicht, muss sie geändert werden
Die Struktur der Jagdbehörden in Sachsen ist so zu ändern, dass die Untere Jagdbehörde der Landkreise für alle Jagdbezirke zuständig ist. Die Unteren Jagdbehörden haben bei Entscheidungen zur Wildbewirtschaftung Einvernehmen mit ihrem Jagdbeirat herzustellen. Die Obere Jagdbehörde wird bei der jeweiligen Landesdirektion angesiedelt.
- Hegegemeinschaften ermöglichen großflächige Wildbewirtschaftung
Eine sinnvolle, großflächige und populationssteuernde Bewirtschaftung von Schalenwild kann nur durch Hegegemeinschaften gewährleistet werden. Daher muss für alle Jagdbezirke im Satzungsbereich einer Hegegemeinschaft eine Pflichtmitgliedschaft in dieser Hegegemeinschaft bestehen. Nur so kann vermieden werden, dass sich einzelne Jagdbezirke dem Anliegen der großräumigen Wildbewirtschaftung entziehen und eigene Ziele verfolgen. Hegegemeinschaften sind staatlich zu fördern und, da sie auch im öffentlichen Interesse arbeiten, finanziell zu unterstützen.
- Erlegen von Wild nur mit gültigem Abschussplan
Um die grenzübergreifende Bewirtschaftung des Wildes nicht zu umgehen, dürfen Rot-, Muffel- und Damwild generell nur im Rahmen eines gültigen Abschussplanes erlegt werden. Über Abschusspläne für Rot-, Muffel- und Damwild ist mit der Hegegemeinschaft Einvernehmen herzustellen.
- Wild soll sich seinen Lebensraum selbst suchen dürfen
Die Regelung, wonach 6 weibliche Stücke dieser Wildarten je Planungszeitraum ohne Abschussplan erlegt werden dürfen, ist zu streichen, da sie verhindert, dass sich das Wild selbst seinen Lebensraum suchen und so seinem natürlichen Wanderverhalten folgen kann.
- Wildbiologische Grundlagen müssen Beachtung finden
Um den wildbiologischen Erfordernissen des Wildes Rechnung zu tragen, ist die Jagdzeit auf Schalenwild- außer Schwarzwild – bis zum 31.12. eines Jahres zu begrenzen.
- Wildtiermanagementpläne sind Grundlage jagdlichen Handelns
Die Arbeit der Hegegemeinschaften muss auf Wildtiermanagementplänen fußen. Diese sind vom Freistaat Sachsen zu finanzieren. In den Wildtiermanagementplänen sind wissenschaftlich fundierte Aussagen zu Lebensraumausstattung und –Nutzung, Wildschäden und deren Ursachen, Raum-Zeitdynamik und Abundanzen bezogen auf die darin vorkommenden oder evtl. noch kommenden Wildarten zu treffen und daraus eigentumsübergreifende Jagdstrategien abzuleiten.
Neue Begründung: Weitere Informationen Mit der Novelle des sächsischen Landesjagdgesetzes im Jahre 2012 sollten die Grundlagen für mehr Eigenverantwortung der jagdlichen Akteure in Sachsen gelegt werden. Außerdem rühmte man sich, die Hegegemeinschaften gestärkt zu haben. Im Nachgang ist zu bemerken, dass einzig die staatliche Jagd mit der damit verbundenen Selbstverwaltung so aufgestellt wurde, dass keinerlei Einfluss von Außen mehr möglich ist. Wo man beispielsweise früher noch das Einvernehmen mit Verbänden, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräten etc. vorsah, steht nun eine Benehmensregelung. Damit wurden diese Institutionen zahnlose Tiger, was sich vor allem bei der Abschussplanung maßgeblich auswirkt. Schlussendlich gibt es eine Behördenstruktur, die an der Gewaltenteilung und Hintergründe finden den aufsichtsrechtlichen Pflichten stark zweifeln lässt.
Hegegemeinschaften sind in ganz Deutschland gewünscht und werden teilweise mit Pflichtmitgliedschaft aller Jagdbezirke im Wirkungsbereich versehen, teils gar als Körperschaft öffentlichen Rechts installiert (je nach Bundesland). Dies verlangt von allen Beteiligten wissensbasierte, wild- und waldbiologische Arbeit und Kompromissfähigkeit.
Hegegemeinschaften sollen nicht nur Jagdausübungsberechtigte, sondern auch Grundeigentümer (Jagdgenossen) und z.B. Landnutzer wie Agrargenossenschaften als Mitglieder haben – so entsteht Konsens.
In Sachsen hingegen ist die Hegegemeinschaft ein freiwilliger Zusammenschluss ohne konkrete Rechtsnatur. Der Staatsbetreib Sachsenforst als Flächen- und Jagdverwalter agiert mit sehr fragwürdigen Praktiken. Sobald er keine Kompromisse in der Sache eingehen will, tritt er einfach aus Hegegemeinschaften aus. Empfehlungen von Hegegemeinschaften zu Wildbewirtschaftungs- und Hegestrategien sowie zu Abschussplänen großer Wildarten können somit immer wieder zerschlagen werden, teils werden sie auch einfach ignoriert. Ständig zieht man sich dann auf den Standpunkt „zu hohe Wildschäden“ zurück, welche jedoch durch unsachgemäße Bejagung (extremer Jagddruck) selbst verursacht werden. Gemeinschaftliche Lösungsvorschläge wurden bis dato negiert, verschleppt und zum Teil sogar verhindert.
Alle Jagdbezirke, die nicht dem Freistaat Sachsen gehören, sind Eigenjagdbezirke oder Gemeinschaftliche Jagdbezirke, welche durch die Jagdgenossenschaften organisiert werden. Sie unter bzw. die Jagdausübungsberechtigten haben als Aufsichts- und Kontrollorgan die Untere Jagdbehörde beim jeweiligen Landratsamt. Die Unteren Jagdbehörden in Sachsen, werden von der Oberen Jagdbehörde beaufsichtigt. Sie beaufsichtigt und beplant auch die Jagdbezirke des Freistaates, welche, wie oben erwähnt, vom Staatsbetreib Sachsenforst verwaltet werden. Hierbei kommt es jedoch zu einem einzigartigen Fauxpas, denn die Obere Jagdbehörde ist in Sachsen beim Staatsbetreib Sachsenforst selbst angesiedelt. Somit beaufsichtigt sich ein staatlicher Betreib selbst und konterkariert die Gewaltenteilung.
www.rotwilderzgebirge.wordpress.com
Darüber hinaus gibt es die „Oberste Jagdbehörde“ beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft in Dresden, die Aufsichtsbehörde des Staatsbetrieb Sachsenforst und der Oberen Jagdbehörde ist. Die dortigen Mitarbeiter wechseln traditionell und im Zuge von karrieredienlichen Beförderungen vom Sachsenforst zum Ministerium und zurück. Die Möglichkeit der Einflussnahme auf aufsichtsrelevante Sachverhalte besteht somit lediglich theoretisch.
Ein kritisches Hinterfragen des jagdlichen Tuns des Staatsbetriebes ist somit nicht gegeben. Genau hier setzt die Petition an und fordert eine Änderung der Behördenstruktur. Für Wildbewirtschaftung und Abschusspläne müssen das Wirken und die Empfehlungen der Hegegemeinschaften verbindlichen Einfluss haben. Eine „Benehmensherstellung“, die eine bloße Mitteilung des Sachverhalts darstellt, reicht in keiner Weise aus – nötig ist ein „Einvernehmen“. Nur dieses gewährleistet u.a. die fachlich richtige Sicht auf sowohl forstwirtschaftliche als auch wildbiologische Notwendigkeiten und schafft Kompromisse. Die Obere Jagdbehörde sollte bei den Landesdirektionen angesiedelt werden. Für die Wildbewirtschaftung sind die Hegegemeinschaften in Zusammenarbeit mit den Unteren Jagdbehörden die richtigen Instrumente in den Regionen.
Rotwild ist ursprünglich eine Wildart des Offenlandes, die durch die menschlichen Arbeits- und Freizeitaktivitäten zunehmend in den Wald gedrängt wurde und dort natürlich nicht schadenfrei lebt – je mehr Unruhe, desto mehr Schaden: gleichgültig wie hoch die Wildbestände sind, da es sich um rudelnde und wandernde Tiere handelt.
Wenn bei wandernden Wild mit hochinteressantem Raum-/Zeitverhalten ohne Rotwildmanagementplan bis zu 6 Stück ohne Abschussplan abgeschossen werden dürfen, dann ist dieses Gesetz falsch und muss geändert werden
Um Energie zu sparen, stellt das Rotwild im Winter, d.h. um die Wintersonnenwende, genetisch bedingt den Stoffwechsel auf Sparflamme. Jegliche Beunruhigung bewirkt von da an ein kurzeitiges Hochfahren des Kreislaufs, was zu erhöhten Stoffumsätzen und enormen En