09/04/2023, 16:29
Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. B.
für Ihre Mail vom 01.09.23 danke ich Ihnen. Es wäre schön, wenn der Antrag meiner Mandanten auf Übernahme der Baukosten genauso zügig bearbeitet werden würde wie eine auf Grund des bisherigen Verlaufs nachvollziehbare Beschwerde.
Der Sachverhalt und Ablauf, welcher zur großen Verärgerung der Mutter meines Mandanten führt, ist in meiner Beschwerde an den Vorstand der Versicherungskammer umfassend dargestellt. Es stimmt nicht, dass es am 26.07.23 eine Videokonferenz mit Frau S. gab, diese fand erinnerlich schon letztes Jahr statt.
Auch wir sind nach dem zweiten Gespräch vom 14.07.23 davon ausgegangen, dass alle Unstimmigkeiten geklärt sind, wozu aus unserer Sicht gehört hätte, dass Frau S. nicht mehr in die weiteren Verhandlungen einbezogen wird.
Umso erstaunter bin ich, nun lesen zu müssen, dass Frau S. mit hohem Arbeitsaufwand versucht habe, die Unterlagen in eine prüffähige Form zu bringen. Der weitere Einsatz von Frau S. war von unserer Seite nicht gewollt und wurde seitens Ihrer Vertreter im Gespräch vom 14.07.23 auch nicht angekündigt, was aber erforderlich gewesen wäre. Die Rede war davon, dass der Sachverhalt durch einen Architekten geprüft wird. Frau Ss. irrige und absolut inakzeptable Annahme im Erstgespräch, dass mit dem Umbau des Anwesens Eringerstraße 25 wegen der hohen Kosten auch eine Verbesserung der Wohnverhältnisse von Mutter und Großmutter meines Mandanten CoWi einhergehe, war Grund für die Eskalation dieses ersten Gesprächs und den vorzeitigen Abbruch.
Alleine die Kosten der Tätigkeit von Herrn N. belaufen sich schon auf ca. EUR 300.000,00. Wie wir den Mitarbeitern Ihrer Gesellschaft bereits mehrfach dargelegt haben, sind die hohen Baukosten alleine auf die Tatsache zurück zu führen, dass auf Grund baulicher Vorgaben der Stadt München Wohnraum bzw. vielmehr Pflegeflächen im Keller geschaffen werden muss, was sehr teuer ist und auch das Erfordernis des Einbaus eines Aufzuges impliziert. Bauliche Vorgaben wie Dachbegrünung oder Baumschutz liegen außerhalb jeglichen Einflussbereichs der Familie W.
Die hohen Baukosten sind entgegen der Annahme von Frau S. nicht auf die Tatsache zurück zu führen, dass sich Mutter und Großmutter des Kindes C. auf dem Anwesen eine Wellness-Oase errichten. Im Gegenteil, Mutter und Großmutter stehen nach Abschluss des Umbaus zur alleinigen Nutzung und Rückzugsmöglichkeit nur noch ein kleiner Raum im Dachgeschoss (BaWi) bzw. ein Schlafzimmer (SiWi) zur Verfügung. Ferner steht eine gemeinschaftlich zu nutzende Stube mit einer Größe von ca. 20 qm zur Verfügung. Frau W. sen. verzichtet zum Wohle ihres Enkels auf die Nutzung des geliebten Wintergartens! Von diesem Sachverhalt konnten sich bereits Herr H. und Herr P. beim Ortstermin ein Bild machen. Auch Sie sind herzlich eingeladen, sich vor Ort ein Bild zu machen.
Zur Erinnerung sei an dieser Stelle auch noch angemerkt, dass die Initiative für den Umbau des Anwesens von Frau S. ausging und meine Mandantschaft auf dieser Basis nachvollziehbar davon ausging, dass die Kosten von der Versicherungskammer übernommen werden. Erst im fortgeschrittenen Baustadium wurden seitens Ihrer Gesellschaft Bedenken an der Baumaßnahme und den Kosten geäußert, was nicht nachvollziehbar ist. Der Familie W. war auf dieser Basis von vornherein die Möglichkeit genommen worden, anderweitig für Finanzierungsmöglichkeiten zu sorgen.
Im Übrigen kann ich nicht nachvollziehen, dass die Unterlagen in angeblich nicht prüffähiger Form zur Verfügung gestellt worden seien. Insbesondere die 6 Rechnungen des Maurermeisters Herrn N. wurden entgegen Ihrer Darstellung durch die Kanzlei der Unterzeichnerin an Herrn P. sehr wohl in leserlicher Form überlassen. Den Architekten Herrn S. haben wir nochmals um Überlassung der Planung im PDF-Format an Herrn B. gebeten.
Die lange Bearbeitungsdauer und die ungeklärte finanzielle Situation ist insgesamt weder nachvollziehbar noch akzeptabel und zusätzlich zur schwierigen Pflegesituation eine weitere große Belastung für die Familie W., da immer wieder Mahnungen der beteiligten Handwerker etc. eingehen.
Die Familie meines Mandanten hat zwar nach wie vor Interesse an einer einvernehmlichen Lösung, ist aber angesichts der beengten finanziellen Situation auch nicht bereit, noch viele Monate bis zum Ergehen einer Entscheidung der Versicherungskammer abzuwarten. Hierfür bitte ich um Verständnis und stehe für ein persönliches Gespräch jederzeit bereit.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen