08/30/2023, 17:23
(1)" Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html
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> (2)"Unter ethisch-moralischen Kompetenzen verstehen wir u.a. die Fähigkeit …->bewusst die eigene Verantwortung zu reflektieren und sich dadurch der Auswirkungen des eigenen Handelns auf andere im Klaren zu sein („Was bedeutet mein Verhalten für andere?“) (Sensitivität); ->unter moralischen Gesichtspunkten die beste Handlungsoption zu erkennen (Urteilsfähigkeit); ->sich – auch gegen Widerstand oder eigene Nachteile – für die moralische Option und bewusst gegen unmoralische Optionen zu entscheiden (Motivation); ->das moralisch Richtigere auch umzusetzen und einen moralisch starken Charakter zu zeigen – auch gegen äußere und innere Widerstände und Versuchungen (Handeln). Im Alltag heißt dies in meinen Augen, den Anforderungen im konkreten Handeln gerecht werden zu können, zum Beispiel durch: Rücksicht nehmen, mehr geben als nehmen, verzichten können, helfen, solidarisch sein; nicht schaden oder benachteiligen." aus: www.ulrichwiek.de/fairness-und-wertetraining/ethische-kompetenzen
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