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(K)Ein Einzelschicksal: Verbesserung der Situation i. d. häusl. Intensivpflege: wir bieten eine Oase

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Stadtrat und andere Personen des öffentlichen Lebens

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  1. Launched 2022
  2. Collection finished
  3. Submitted on 01 Apr 2024
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News

07/03/2023, 08:08

Anbei stelle ich in Absprache mit unserer Rechtsbeiständin deren Text an den Vorstand der Versicherungskammer Bayern zur Verfügung:

Versicherungskammer Bayern
Vorstand
80530 München
Einwurf-Einschreiben

27.06.2023

Schadennummer
Wirth ./. Klinikum Schwabing
Barrierefreier Umbau des Anwesens Eringerstr. 25 in 80689 München
Bitte um Kostenübernahme

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich zeige hiermit nochmals die anwaltliche Vertretung des Kindes Constantin Wirth, vertreten durch die Mutter Frau Barbara Wirth, Reindlstr. 47b , 80689 München an. Mein Mandant ist seit seiner Entbindung im Krankenhaus Schwabing am 27.06.2012 als Folge eines Behandlungsfehlers geistig und körperlich schwerstbehindert. Ihre Gesellschaft hat uneingeschränkte Regulierungsbereitschaft für den Schaden erklärt.
Im Zuge der Regulierung der Ansprüche meines Mandanten wurden am 14.06.2023 erfolglos Gespräche mit dem zuständigen Justiziar Herrn Prücklmair sowie der „Fachberaterin“ Frau Seebauer von der Fa. MediRisk GmbH wegen der Kosten des barrierefreien Umbaus des Anwesens Eringerstraße 25 in München geführt.
Dieses Anwesens wird derzeit noch von der Großmutter Frau Sigrid Wirth bewohnt, in Absprache mit Ihrer Gesellschaft wurde beschlossen, dass mein Mandant zusammen mit seiner Mutter in die Eringerstraße umzieht und die Doppelhaushälfte barrierefrei umgebaut wird. Auf Veranlassung Ihrer Gesellschaft wurde die Mutter Frau Barbara Wirth als Miteigentümerin des Anwesens Eringerstr. 25 in das Grundbuch eingetragen. Meinen Mandanten war zu Beginn der Überlegungen kommuniziert worden, dass die Umbaukosten im Rahmen der Schadensersatzverpflichtung von Ihrer Gesellschaft getragen werden. Die Umbauarbeiten sind so weit fortgeschritten, dass der Rohbau abgeschlossen ist.
Seitens der Vertreter Ihrer Gesellschaft besteht ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls die Auffassung, dass ein Preis von EUR 4.000,00 pro qm barrierefreien Umbau angemessen ist, so dass hier ausgehend von einer anzusetzenden Fläche von 45 qm meinem Mandanten ein Betrag von EUR 180.000 zustehen soll. Das Angebot wurde nachträglich noch auf EUR 230.000 unter Berücksichtigung bereits geleisteter Vorschüsse von EUR 50.000 aufgebessert, was meinen Mandanten auch nicht wirklich weiter hilft.
Ihre Vertreter waren von Anfang an über das Bauvorhaben und den Verlauf der Arbeiten informiert. Es erfolgte zu keiner Zeit ein Hinweis, dass Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden können.
Da in den Gesprächen am 14.06.23, welche im Beisein des zuständigen Architekten Herrn Michael Spriegel geführt worden, seitens Ihrer Vertreter keine Bereitschaft bestand, auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen, komme ich nicht umhin, mich mit der Bitte um Übernahme der vollständigen Kosten an den Vorstand Ihrer Gesellschaft zu wenden.
Im Einzelnen:
1. Der Beginn der seit langem geplanten Umbaumaßnahmen hat sich zunächst um mehr als 1 Jahr verzögert, da der meinen Mandanten von Ihrer Gesellschaft bzw. der Fa. Medi risk zur Seite gestellte Architekt Herr Gutjahr mit der Planung des barrierefreien Umbaus vollkommen überfordert war. Vorgelegt wurde nach mehr als einem Jahr ein Entwurf, der nach Einschätzung der Lokalbaukommission nicht ansatzweise genehmigungsfähig war.

Zur Vermeidung weiterer Verzögerungen wurde schließlich mit Zustimmung von Herrn Prücklmair die Firma ms Baushaus, Architekt Herr Michael Spriegel, beauftragt. Herr Spriegel hat seinen Kostenvoranschlag auf Basis voraussichtlich entstehender Kosten für den barrierefreien Umbau in Höhe von EUR 450.000,00 erstellt, seitens Ihrer Gesellschaft wurde hierzu die Zustimmung erteilt.

2. Herr Spriegel konnte in kurzer Zeit eine Genehmigung der LBK für den Umbau erreichen. Ihrem Mitarbeiter Herrn Prücklmair war von Anfang an bekannt, dass es auf Grund der Besonderheiten der erteilten Genehmigung zu Mehrkosten von mindestens EUR 180.000,00 kommt, da wegen der einzuhaltenden Abstandsflächen zum Nachbargrundstück Wohnraum im Keller geschaffen werden muss und überdies ein Lift in das Anwesen eingebaut werden muss. Die Mehrkosten der Schaffung von Wohnraum im Keller belaufen sich auf mindestens EUR 100.000,00, die Kosten für den zwingend erforderlichen Lift belaufen sich auf EUR 80.000,00, so dass es hier schon auf Grund der örtlichen Gegebenheiten zu Mehrkosten von EUR 180.000,00 kommen wird. Im Rahmen der Baugenehmigung ist eine extensive Dachbegrünung zu realisieren. Eine Kopie der Baugenehmigung vom 21.03.22 ist beigefügt. Weiter ist zu berücksichtigen, dass es auf Grund des Ukrainekriegs zwischenzeitlich bei den beteiligten Gewerken zu einer Kostensteigerung von 38 % gekommen ist, auf die meine Mandanten keinerlei Einfluss haben.

Es ist nicht ersichtlich, wie man auf Basis unvermeidbarer Zusatzkosten von EUR 180.000,00 mit einem Kleinstbudget von EUR 180.000,00 in Zeiten laufender Preissteigerungen einen Umbau bewerkstelligen soll.

3. Auf Grund der entstandenen Preissteigerung werden sich die Kosten des Umbaus nu


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