07/07/2022, 09:30
heute nur Kurzmitteilung im Telegrammstil:
"im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung solange gesetzlich krankenversichert , bis das Verfahren über die Rente wegen Erwerbsminderung abgeschlossen ist" ; also über die Bundesagentur für Arbeit; Quelle: loyale versierte Lady.