Environment

Aufruf an den EU- Kommissar Janez Potocnik: Fluglärm bis 2020 halbieren

Petitioner not public
Petition is addressed to
EU- Kommissar Janez Potocnik

856 signatures

The petition is denied.

856 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

News

04/01/2013, 19:31

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
nachfolgend die Abschrift der Antwort, da sich ein PDF hier nicht hochladen lässt.

" Sehr geehrter Herr Supik,

vielen Dank für Ihre E- Mail vom 16. Januar 2013 an Kommissar Potocnik. Er hat mich gebeten, Ihnen in seinem Namen zu antworten.

Uns sind die gesundheitlichen Gefahren übermäßiger Lärmbelastung bekannt, und wir haben Ihren Vorschlag mit großem Interesse zur Kenntnis genommen.

Auf EU- Ebene regelt die Richtlinie 2002/49/EG die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (im Folgenden "die Richtlinie"). Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten eine Kartierung der Lärmpegel für bestimmte Gebiete ausarbeiten und Lärmaktionspläne aufstellen. Die Festlegung von Grenzwerten für Umgebungslärm sowie Entscheidungen über die Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung(z.B. Halbierung der Lärmbelastung der Bürger bis 2020- wie Sie vorschlagen, die Bereitstellung von Mitteln für die Schallisolierung von Gebäuden, Verlegung von Einflugschneisen, Verbot von Flugzeugen, Verbot von Flügen in bestimmten Zeitnischen) und der entsprechenden Ressource liegen im Ermessen der Mitgliedstaaten. Allerdings muss die Öffentlichkeit gemäß der Richtlinie angemessen zu den Vorschlägen für Aktionspläne befragt werden und die Möglichkeit zur Teilnahme am Annahmeverfahren erhalten sowie über die getroffenen Entscheidungen unterrichtet werden.

Die Kommission ist mit der Überarbeitung der Richtlinie befasst und erwägt, Expositionszielwerte entsprechend der Lärmquelle, wie Sie anregen, oder Auslöserziel- bzw. - grenzwerte vorzuschlagen. Es könnte Sie möglicherweise interessieren, dass sich sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen in einer unlängst durchgeführten öffentlichen Konsultation über die Umsetzung der Richtlinie für Grenzwerte ausgesprochen haben.

Außerdem könnte für Sie von Interesse sein, dass auch die Richtlinie 2002/30/EG die Verwaltung von Flughäfen in der EU betrifft. In dieser Richtlinie geht es insbesondere um die Regeln und Verfahren, anhand deren EU- Flughäfen Betriebsbeschränkungen auferlegt werden.

In Ihrer Petition haben Sie Ihren Bedenken in Bezug auf die Flughäfen Frankfurt, Hannover-Langenhagen, Leipzig- Halle, London- Heathrow und London City Ausdruck gegeben.

Die Kommission hat die deutschen Behörden bereits um Informationen über die fehlenden Daten und Aktionspläne für die Flughäfen Frankfurt und Leipzig- Halle ersucht und wartet nun auf eine Antwort. Für den Flughafen Hannover- Langenhagen wurde der Kommission keine Zusammenfassung der Aktionspläne gemäß der Richtlinie vorgelegt, und die Kommission erwägt daher, den deutschen Behörden ein weiteres Informationsersuchen zu übermitteln. Für die Londoner Flughäfen hat die Regierung des Vereinigten Königsreichs alle erforderlichen Lärmkarten und Aktionspläne vorgelegt, allerdings ist ein Fehler bei der Zählung der dem Lärm von London City Airport ausgesetzten Personen festgestellt worden und die britischen Behörden arbeiten an der Behebung des Problems.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Thomas Verheye
Referatsleiter"


Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now