Arbeitszeit: Ein Ehrenamt darf nicht zur Arbeitszeit gehören!

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News

03/21/2012, 10:01

Die Freiwillige Feuerwehr wurde noch mit in die Aufzählung der Bereiche mit ehrenamtlichen aufgenommen!
Neue Begründung: Viele gemeinnützige Organisationen arbeiten mit ehrenamtlichen Helfern. Ohne diese ehrenamtlichen Helfer wären viele Angebote gar nicht möglich.

Sei es in Sportvereinen, in der Gemeindebibliothek, in Trauergruppen, in der Jugendarbeit, die Essensausgabe bei der Tafel, die Kinderschwimmgruppe Kinderschwimmgruppe, der Freiwilligen Feuerwehr oder auch im Katastrophenschutz.

Viele Sportvereine können nur günstige Sportangebote anbieten, weil dies mit ehrenamtlichen Trainern durchgeführt wird und ermöglichen so auch einkommensärmeren Familien die Teilnahme an Sportangeboten.
Die Jugendarbeit lebt vom Ehrenamt, auch, damit Jugendliche von der Straße geholt werden können.

Der Katastrophenschutz besteht aus dem Ehrenamt. Damit diese ehrenamtlichen Helfer kompetent bei Großschadenslagen reagieren können, benötigen diese eine dementsprechende Übung.

Einem Arbeitnehmer mit einer 41 Stunden Woche würden so nur noch 7 Stundenfür eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stehen.

Dementsprechend bitten wir, das Ehrenamt, um dieses zu erhalten, von dieser
Regelung auszuschließen.


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