Bündniszugehörigkeit darf nicht Bedingung für Hilfe sein
Eine Mitgliedschaft in NATO oder EU darf nicht Bedingung sein, um durch das Bündnis Schutz und Unterstützung zu erfahren. Ein Kollektiv dieser Art hat jenseits seines Vertragswerks den Symbolcharakter, für das gemeinsame Streben nach Freiheit und Frieden zu stehen. Verweigert man Ländern, die Opfer eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges werden die erbetene Hilfe und Verteidigung, mit der Begründung es würde sich nicht um einen Bündnisfall handeln, so entwertet man nicht nur die eigene Ideologie, sondern macht sich mitschuldig am Leiden Unschuldiger.
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