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Fahrverbot Fahrräder auf Hauptdurchzugsstraßen

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Amt für Mobilität
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  1. Launched 2021
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Nichtmotorisierte Fahrzeuge wie zum Beispiel Fahrräder auf Hauptdurchzugsstraßen stellen sowohl für sich selbst und für alle anderen Verkehrsteilnehmern eine erhebliche Gefahr dar.
Sie besitzen keine geeignete Ausrüstung für den öffentlichen Verkehr wie z.B. Licht, Rückspiegel und Blinker. Somit werden sie schlecht gesehen und können das Verkehrsgeschehen hinter sich nicht beobachten. Deshalb und durch die langsame Geschwindigkeit verursachen sie gefährliche Brems und Überholmanöver die schwere Unfälle verursachen könnten.

Reason

Der Verkehr durch den Vinschgau besonders in den Sommermonaten nimmt ständig zu und ist immer überlastet. Südtirol hat ein gut ausgebautes Netz an Fahrradwegen und Feldwegen.
Aus diesen Gründen sollten die Hauptstraßen den motorisierten Fahrzeugen mit Kennzeichen, Versicherung, usw. vorbehalten sein und ein Verbot für Fahrräder ausgestellt werden.

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