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Petition richtet sich an: Gemeinderat Zürich
Mit unserem politischen Vorhaben wollen wir durch geregelte und kantonal einheitliche Termine an konkreten Wochen im Monat (z.B. erste Woche im Monat) erreichen, dass ausserkantonale Bewerbende in und um Zürich in dieser Woche an mehreren Wohnungsbesichtigungen teilnehmen können. Unser Projekt hat insofern ein relevantes Ausmass, als der Kanton nicht nur für die ZürcherInnen, sondern auch für BewohnerInnen und Interessierte aus anderen Kantonen attraktiv sein soll. Um dies zu erreichen, muss Zürich auch für BewohnerInnen aus anderen Kantonen offen sein und Chancengleichheit im Bereich «Wohnen» bieten.
Durch eine attraktive Verdichtung der Besichtigungen kann der Arbeitsraum beibehalten und der Wohnraum gefördert werden, was es Zürich ermöglicht, eine Stadt der kurzen Wege zu sein. Attraktive Angebote bei Besichtigung und Wohnraum können dazu beitragen, dass vermehrt Menschen im Zentrum leben wollen. Dies soll auch dem Trend vom Wohnen auf dem Land, der die Coronapandemie ausgelöst hat, entgegenwirken. Ziel unserer politischen Arbeit ist es also, den Interessenten des Wohnraums Zürich einheitliche Wohnchancen unabhängig vom Herkunftskanton zu bieten, indem mehrere Wohnungen in einer einheitlichen Woche besichtig werden können.
Begründung
Aus unserer eigenen Erfahrung stellen sich bei der Wohnungssuche in der Stadt Zürich einige Probleme. Zum einen sind es die hohen Preise, zum anderen die Frage um die Gemeinnützigkeit. Ausserdem sind Wohnungen in den meisten Gegenden in der Stadt Zürich knapp. Gleichzeitig ist eine hohe Nachfrage vorhanden und somit wird die Wohnungssuche zum schwierigen Unterfangen. Bei Wohnungsbesichtigungen kommen meistens viele Interessenten vorbei. In der Stadt änderte sich im Verlauf des letzten Jahres bezüglich freistehender Wohnungen nicht viel und die Anzahl leerstehender Wohnungen blieb konstant auf einem relativ tiefen Niveau. Für ausserkantonale Bewerbende ist es sehr schwierig, die unterschiedlichen Termine wahrzunehmen. Termine werden willkürlich aufgeschaltet und ermöglichen es den potenziellen MieterInnen nicht, mehrere Wohnungen auf einmal zu besichtigen. Gemäss der Verordnung über die Grundsätze der Vermietung von städtischen Wohnungen (VGV) sieht der Gemeinderat Zürich vor, dass die städtischen Wohnungen «einen Beitrag zu einer sozial vielseitig zusammengesetzten Bewohnerschaft der Stadt und ihrer Quartiere» beiträgt.
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