Region: Schweiz
Steuern

Steuerentlasung für Kinder in Aus-und Weiterbildung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesrat
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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Steuergerechtigkeit!

Aus-und Weiterbildungsbeiträge an eigene/Dritt-Kinder soll auch nach dem Erreichen deren Volljährigkeit des Kindes vollumfänglich (effektiver Betrag) von der Steuer abgesetzt werden können.

Die Definition Aus-und Weiterbildung soll korrigiert werden. Unabhängig vom Alter des unterstützten Kindes und der Art der Ausbildung (Erst-oder Zweitausbildung) sollen geleisteten Beiträge der Eltern / des Elternteil vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

Geschiedene-beitragszahlende Mütter und Väter sollen in diesem Kontext gleich behandelt werden wie verheiratete Paare, unabhängig vom Sorgerecht und der Betreuung des Kindes.

Begründung

Aus-und Weiterbildungsbeiträge kommen dem Kinde und damit indirekt auch dem Staat zugute. Beiträge zur Ausbildung, egal auf welchem Level und in welchem Alter sollen steuerlich gefördert werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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