Die Petition wurde abgeschlossen
Steuergerechtigkeit!
Aus-und Weiterbildungsbeiträge an eigene/Dritt-Kinder soll auch nach dem Erreichen deren Volljährigkeit des Kindes vollumfänglich (effektiver Betrag) von der Steuer abgesetzt werden können.
Die Definition Aus-und Weiterbildung soll korrigiert werden. Unabhängig vom Alter des unterstützten Kindes und der Art der Ausbildung (Erst-oder Zweitausbildung) sollen geleisteten Beiträge der Eltern / des Elternteil vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
Geschiedene-beitragszahlende Mütter und Väter sollen in diesem Kontext gleich behandelt werden wie verheiratete Paare, unabhängig vom Sorgerecht und der Betreuung des Kindes.
Begründung
Aus-und Weiterbildungsbeiträge kommen dem Kinde und damit indirekt auch dem Staat zugute. Beiträge zur Ausbildung, egal auf welchem Level und in welchem Alter sollen steuerlich gefördert werden.
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Debatte
Noch kein CONTRA Argument.