Vetoomus on osoitettu:
An den Gemeinderat von Malters
Petition: Spielwiese und Sicherheit Schulkinder
Sehr geehrte Gemeindepräsidentin, sehr geehrte Gemeinderätin und Gemeinderäte
Die Parzelle 218 ist im Zonenplan der Gemeinde Malters als Zone für öffentliche Zwecke eingetragen. Auf dieser Parzelle steht heute der Kindergarten «Zwingstrasse» sowie eine Spielwiese, welche täglich durch die anwohnenden Familien und deren Kinder genutzt wird. Auf der gegenüberliegenden Parzelle 1034 beginnen demnächst die Bauarbeiten für eine Wohnüberbauung. Nun haben wir erfahren, dass die Gemeinde Malters die Spielwiese der Gebr. Amberg Bauunternehmung AG als Baustelleninstallation und Wendeplatz zu Verfügung stellen möchte. Weiter sei aus Kostengründen zurzeit nicht geplant, dass für den Verkehr entsprechendes Sicherheitspersonal gestellt wird.
Wir sind der Meinung, dass die Sicherheit der betroffenen Bewohner insbesondere auch die der Kinder die höchste Priorität haben muss. Das wirtschaftliche Interesse des Investors und das der Gemeinde soll nicht an oberster Stelle stehen. Weiter ist die Platzierung einer Baustelleninstallation und die Erstellung eines Wendeplatzes auf der Spielwiese gegen das Wohl uns Anwohner und Kindergarten.
Antrag:
Der Gemeinderat Malters setzt sich für das Wohl und die Sicherheit der durch die Baustelle betroffenen Anwohner insbesondere auch für die Kinder und den Kindergarten ein. Dies tut er mit folgenden Massnahmen:
Zum Wohle der betroffenen Anwohner verhindert der Gemeinderat, dass die Spielwiese (Parzelle für öffentliche Zwecke) einer Baustelleninstallation und einem Wendeplatz weichen muss.
Er vereinbart mit der Bauherrschaft, dass der Sicherheit für die Bewohner und insbesondere auch für die Schulkinder jederzeit und für die gesamte Bauzeit genügend Rechnung getragen wird (z.B. mittels Anstellung von geschultem Sicherheitspersonal während der Schulwegzeit). Weiter hat die Firma Gebr. Amberg Bauunternehmung AG dem Gemeinderat Malters ein entsprechendes Sicherheitskonzept zur Prüfung und Genehmigung einzureichen.
Wir bitten den Gemeinderat die Petition zu prüfen und unserem Antrag zuzustimmen.
Perustelut
- Die Planung einer Baustellenorganisation ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtplanung einer Wohnüberbauung und muss wohl überlegt sein. Grundsätzlich hat jeder Bauherr seine Baustelleninstallation (inkl. Wendeplatz) auf seiner eigenen Parzelle zu erstellen. Gut möglich, dass dies bei einem Projekt, in welchem die Wohnhäuser sehr nahe zueinander und nahe zur Parzellengrenze zu stehen kommen, eine Etappierung zur Folge hat.
Natürlich besteht jederzeit die Möglichkeit mit den Umliegenden Grundeigentümern eine einvernehmliche Lösung zu finden, um die Situation während der Bauzeit miteinander zu besprechen. Im vorliegenden Fall wurden jedoch die Hauptnutzer der Spielwiese (Parzelle für öffentliche Zwecke) nicht miteinbezogen.
Wir sind überzeugt, dass die Erstellung eines Wendeplatzes und einer Baustelleninstallation auf der genannten Spielwiese für den Investor Gebr. Amberg Bauunternehmungen AG die einfachste und wirtschaftlich optimalste Lösung ist. Zudem wird durch die Vermietung des Platzes die Gemeinde wirtschaftlich ebenfalls profitieren. Doch zu welchem Preis? Die Aufhebung der Spielwiese geht vollumfänglich zu Lasten des Kindergartens und den Kindern, welche täglich ihre Schulpause und Freizeit auf dieser Spielwiese verbringen. Diese Lösung ist gegen das Wohle der betroffenen Anwohner und des Kindergartens.
- Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Die Gartenstrasse ist sehr eng und die Vorstellung, dass in nächster Zeit täglich und mehrmals schwere Baufahrzeuge die Strasse auf und ab fahren, flösst uns grossen Respekt ein. Täglich begehen mehrere Dutzende zum Teil nicht älter als fünf Jahre junge schulpflichtige Kinder die Gartenstrasse. Unabhängig davon, wo ein Wendeplatz zu stehen kommt, kann die Sicherheit der Kinder nur mittels einem gut durchdachten Sicherheitskonzept gewährleistet werden.