Die Petition wurde abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrter Herr Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz
Viele Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sind besorgt angesichts der neuesten Entwicklungen der herrschenden SARS-CoV-2-Pandemie, insbesondere der Infektionsgefahr, welche von Mutationen wie B.1.1.7 ausgeht. Wie wir aus Medienberichten zur Pandemie-Lage in Großbritannien entnehmen, ist diese Mutation nicht nur ansteckender sondern kann laut Premierminister Boris Johnson "mit einer höheren Sterblichkeitsrate in Verbindung gebracht werden". Auch in der Schweiz breitet sich B.1.1.7 u.a. aus.
Wir begrüßen die schweizweit vereinheitlichten Maßnahmen vom 18.1.2021 zur Eindämmung der Pandemie.
Ebenso nehmen wir zur Kenntnis, dass sich die Feiertage nicht negativ auf die Infektionszahlen ausgewirkt haben und diese nach wie vor auf hohem Niveau stagnieren. Wir stecken jedoch noch immer in der sogenannten zweiten Infektionswelle und es besteht kein Grund zur Gewissheit, dass wir mit den ergriffenen Maßnahmen eine bevorstehende dritte Infektionswelle erfolgreich abwenden können.
Leider können die Schulen die Regeln und Verbote des BAG, wie Einhalten der Mindestabstände, maximale Reduktion von Kontakten (in geschlossenen Räumen) usw. aus vielerlei Gründen nicht gewährleisten. Die Gesundheit unserer Kinder hat aber gleiches Recht, sogar vorrangiges Recht, auf Schutz. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die von Ihnen im Jahre 1997 ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention, welche die Grundrechte unserer Kinder formuliert.
Nicht zu vergessen sind alle weiteren, erwachsenen Personen und deren Angehörige, die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und der (externen) Kinderbetreuung täglich einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Ihre Bedenken, dass kindliche Grundbedürfnisse, wie adäquate Betreuung, soziale Kontakte und das Recht auf Bildung, durch Fernunterricht leiden, sind gerade für uns Eltern und Pädagogen nachvollziehbar.
Begründung
Wir befinden uns jedoch in einer besonderen Lage und haben als Gesellschaft die Pflicht dieser proaktiv und präventiv mit notwendigen und vor allem wirksamen Maßnahmen zu begegnen. Die Maskenpflicht und regelmäßige Handhygiene als einzige mehr oder weniger umsetzbare Maßnahmen an Schulen sind ungenügend. Nicht zu vergessen ist die psychische Belastung der betroffenen Personen aus Angst vor Ansteckung, welche sich negativ auf den Schulalltag und die Unterrichtsqualität auswirkt.
Wir bitten Sie deshalb um sofortiges, schweizweites Einführen von Fernunterricht und nötigen flankierenden Maßnahmen, welche das Kindswohl in dieser Pandemie gewährleisten (wie zum Beispiel eine Priorisierung von Lehrpersonen, Pädagogen u.w. bei der nationalen Impfstrategie).
Die heranwachsende Generation wird es uns danken.
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