Region: Schweiz
Sicherheit

Härtere Strafe für Sexualstraftäter!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesamt für Justiz

300 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

300 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesamt für Justiz

Nur ein Jahr Freiheitsentzug für eine Vergewaltigung als Mindeststrafmass!

Wir sind der Meinung, dass Täter im Bereich des sexuellen Missbrauchs viel zu tiefe Strafen erhalten. In jeder einzelnen Sparte des Missbrauches der Sexualität, sollten die maximalen Strafen dringend erhöht werden.

Begründung

Mindestens jede fünfte Frau ab 16 Jahren in der Schweiz hat ungewollte, sexuelle Handlungen erlebt. Jede achte Frau ab 16, hatte Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen. Das sind schweizweit ungefähr 440'000 Frauen!

Viele dieser Frauen sind traumatisiert, leiden teils ihr Leben lang unter dem sexuellen Missbrauch, den sie erlitten haben, während die Täter oft zu wenig hart für ihre Delikte bestraft werden.

Hier die Definitionen der unterschiedlichen Straftaten und ihre Strafzumessungen laut Schweizer Strafgesetzbuch.

Vergewaltigung: Eine Vergewaltigung gilt, laut dem schweizerischen Strafgesetz, als solche, wenn der Täter eine weibliche (!) Person zu Beischlaf nötigt und dabei Gewalt anwendet, die Person bedroht, sie psychisch unter Druck setzt oder sie zum Widerstand unfähig macht. (Der Artikel soll in Zukunft auch für männliche Opfer angewendet werden.) Die Strafe: Freiheitsstrafe von 1 bis zu max. 10 Jahren.

Sexuelle Nötigung: Sexuelle Nötigung wird erst als diese angesehen, wenn keine vaginale Penetration, sondern eine andere sexuelle Handlung stattfindet. Die Strafe: Freiheitsstrafe bis zu maximal 10 Jahren oder eine Geldstrafe.

Schändung: Eine Schändung ist es, wenn eine Person widerstandsunfähig ist, der Täter um Ihren Zustand weiss und Sie missbraucht. Beispielsweise eine betrunkene, bewusstlose Person. Die Strafe: Freiheitsstrafe bis zu maximal 10 Jahren oder eine Geldstrafe. Sexuelle Belästigungen: Diese können physischer (ein Berühren weiblicher Körperteile zum Beispiel der Brust) oder verbaler Natur (vulgäre Bemerkungen) sein, welche die sexuelle Integrität des Opfers übertreten. Im Gegensatz zu den übrigen Sexualdelikten wird sexuelle Belästigung nur bestraft, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Die Strafe: Busse

Falls Sie gleicher Meinung sind, unterstützen Sie diese Petition mit einer virtuellen Unterschrift, sodass der Bund endlich das umsetzt, was er schon längst hätte tun müssen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.04.2020
Petition endet: 01.11.2020
Region: Schweiz
Kategorie: Sicherheit

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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