8 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bundesamt für Verkehr (BAV)
Durch die "ausserordentliche Lage" werden Besitzer eines gültigen Generalabonnements mit 15 Tagen Nachlass - rückwirkend auf den 15. März - entschädigt. Davon ausgeschlossen sind bisher allerdings unter anderem die Besitzer eines gültigen Seven25-Abos, welches ursprünglich zum Zwecke des "Ausgangs" am Abend angeboten wurde. Es soll nun auch hier Gerechtigkeit für die Seven25-Besitzer geschaffen werden, denn eine Nutzung dieses Angebots ist derzeit nicht zu diesem Sinne möglich, wofür es vermarket und gekauft wurde.
Begründung
Während dieser "ausserordentlichen Lage" besteht aber zudem auch keine Möglichkeit einen Club, ein Kaffee, eine Bar oder ein Restaurant zu besuchen. Die Besitzer eines gültigen Seven25-Abos sollten somit mit denselben Leistungen entschädigt werden wie GA-Kunden. Zudem beinhaltet das Seven25-Abo seit Ende 2019 auch alle weiteren Verbindungen, welche das GA beinhaltet, anstelle "nur" noch die SBB-Zuverbindungen. So wurde das Abo also zu einem GA abgewandelt, welches jeweils zwischen 19.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens gültig ist.
Es bestehen somit die selben Rechte wie für die GA-Kunden und es sollten die selben Entschädigungen zur Verfügung gestellt werden.
Mit Ihrer Unterschrift schaffen wir Gerechtigkeit!
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Petition wurde nicht eingereicht
am 06.05.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Durch die Schliesslung der Lokale und Läden und die Anweisungen des Bundesrates besteht derzeit keine Möglichkeit, das Angebot im eigentlichen Umfang nutzen zu können. Es wird hiermit Gerechtigkeit geschaffen!
Noch kein CONTRA Argument.