309 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Landrat Kanton Glarus
Vermehrt wird von Hunde- und Katzenhaltern berichtet, dass das Abfeuern von Knallkörpern besonders am 1. August und Silvester zu massivem Angstverhalten ihrer Tiere führt.
Dies kann durch ein Verbot vom Abfeuern von Knallkörpern vermieden werden.
Im Kantonalen Gesetz über öffentliche Ruhetage werden unter anderem der 1. August und Neujahr erwähnt.
Unter „Verbotene Tätigkeiten“ wäre das Abfeuern von Knallkörpern klar verboten!
Begründung
Hundehalter bezahlen Steuern. Tiere sind Lebewesen, die wir Menschen von gesetzeswegen Respektieren sollen und müssen.
Weiter betrifft die „Knallerei“ auch Menschen in höherem Alter und ist somit auch ein gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht!
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.08.2021
Petition endet:
15.11.2021
Region:
Kanton Glarus
Kategorie:
Tierschutz
Neuigkeiten
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 10.03.2024Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition wurde eingereicht
am 09.03.2022Von Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Rat, auf Gemeindeebene vorstossen.
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Die Petition wurde eingereicht
am 08.12.2021Der Eingang der Petition wurde bestätigt und nun warten wir auf das Bearbeiten durch den Regierungsrat des Kanton Glarus.
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.