Regija: Glarus

Das Abfeuern von Knallkörpern ist im Kanton Glarus verboten

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena
Landrat Kanton Glarus

309 Potpisi

Primatelj peticije nije odgovorio.

309 Potpisi

Primatelj peticije nije odgovorio.

  1. Pokrenut 2021
  2. Kolekcija dovršena
  3. Predano na dan 17.11.2021
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Peticija upućena: Landrat Kanton Glarus

Vermehrt wird von Hunde- und Katzenhaltern berichtet, dass das Abfeuern von Knallkörpern besonders am 1. August und Silvester zu massivem Angstverhalten ihrer Tiere führt.
Dies kann durch ein Verbot vom Abfeuern von Knallkörpern vermieden werden.
Im Kantonalen Gesetz über öffentliche Ruhetage werden unter anderem der 1. August und Neujahr erwähnt.
Unter „Verbotene Tätigkeiten“ wäre das Abfeuern von Knallkörpern klar verboten!

Obrazloženje

Hundehalter bezahlen Steuern. Tiere sind Lebewesen, die wir Menschen von gesetzeswegen Respektieren sollen und müssen.
Weiter betrifft die „Knallerei“ auch Menschen in höherem Alter und ist somit auch ein gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht!

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Informacije o peticiji

Peticija je započela: 05. 08. 2021.
Kolekcija završava: 15. 11. 2021.
Regija: Glarus
Kategorija: Dobrobiti životinja

Novosti

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  • Der Eingang der Petition wurde bestätigt und nun warten wir auf das Bearbeiten durch den Regierungsrat des Kanton Glarus.

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