Region: UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen
Kultur

Wesentliche Sichtachse auf das UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen, Schweiz schützen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
UNESCO World Heritage Centre, 7, place de Fontenoy, 75352 Paris 07 SP, France

829 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

829 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

27.11.2019, 18:09

Dokument anzeigen

ICOMOS Weisung

Kulturgut Stiftsbezirk St. Gallen
Vertragsstaat Schweiz
Kulturgut ID 268
Datum der Registrierung 1983
Kriterien (ii)(iv)
Projekt Bauprojekt am Mühlensteg 8

Der Stiftsbezirk St. Gallen wurde auf Grund der Kriterien (ii) und (iv) 1983 in die Welterbeliste eingetragen. Die rückwirkende Erklärung über den aussergewöhnlichen universellen Wert wurde vom Welterbe-Komitee an seiner 37. Tagung in Phnom Penh, Kambodscha (2013) angenommen und ist über den folgenden Link verfügbar: whc.unesco.orgin/en/list/268/documents/

Im Februar 2019 unterbreitete der Vertragsstaat Schweiz dem Welterbezentrum von einer dritten Partei die Petition „Wesentliche Sichtachse auf das UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen, Schweiz schützen!“ gemäss Art. 174 der Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. ICOMOS studierte die vom Welterbezentrum erhaltenen Dokumente. (Diese Dokumente waren nicht unsere Petitionsunterlagen, sondern nur der im Brief vom 8. Nov. 2018 vom Bundesamt für Kultur bei Herrn Niklaus Ledergerber, Denkmalpflege Stadt St. Gallen angeforderte "detaillierte Projektbeschrieb". Anmerkung des Übersetzers)

Der Projektbeschrieb wurde uns durch eine PDF-Datei mit einer relativ niedrigen Auflösung übermittelt, was die Bewertung erschwert hat. Sie enthielt aber glücklicherweise genügend Informationen damit wir zu einer Stellungnahme gelangen konnten.

ICOMOS möchte die folgenden Kommentare anbieten:

1. Das vorgesehene Grundstück liegt an einer steilen Böschung zum Talboden hin.
2. Das Projekt wird auf bereits bestehendem Bauland vorgeschlagen.
3. Das vorgeschlagene Projekt wird einen historischen Strassenwall vervollständigen: das unbebaute Grundstück stört die Harmonie im urbanen Kontext.
4. Die Ansicht des vorgeschlagenen Gebäudes harmoniert sowohl mit der Ästhetik wie auch mit der Höhe der bereits bestehenden Bauten.
5. Seine Auswirkungen auf die Aussichten auf den Stiftsbezirk werden vernachlässigbar sein.

ICOMOS, Charenton-le-Pont
Oktober 2019

Übersetzung des englischen Originals durch Hanspeter Egloff im November 2019


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